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Hecke muss geschnitten werden!!!

Meldungsnummer 513/2021
Erstellt am 12.08.2021 um 13:27 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort An-der-Furt
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 12.08.2021
Dauer 1 Stunde
BESCHREIBUNG
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Lieber Magistrat,

ich habe unlängst unter 453/2021 mitgeteilt, dass die Hecke beim Haus Pembaurstrasse/ An der Furt die Hecke wieder geschnitten werden muss.
Die letzten Male wurde etwas unternommen und mir mitgeteilt, was Sie unternommen haben.
Dieses Mal wurde OHNE Kommentar die Meldung abgeschlossen!! Die Hecke wurde NICHT geschnitten.
Ich fühle mich voll veräppelst!
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 12.08.2021 um 13:34 Uhr
Titel: AW: Hecke muss geschnitten werden!!!
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Sehr geehrter Herr W.,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Ing. Peter Hölzl, Amt für Straßenbetrieb, Tel. Nr. +43 512 5360 7250, post.strassenbetrieb@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 12.08.2021 um 14:57 Uhr
Titel: AW: Hecke muss geschnitten werden!!!
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Vielen Dank für Information. Damit weiß ich, das etwas unternommen wird.
 
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Kommentar erstellt am: 14.08.2021 um 18:42 Uhr
Titel: AW: Hecke muss geschnitten werden!!!
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ein ähnliches Thema gab es schon in der Meldung Nr. 499 vom 03.08.21, Heckenschnitt in der Josef-Wilberger-Str. Da hieß es ebenfalls,
man hätte den Liegenschaftseigentümer schon MEHRFACH aufgefordert, seiner Pflicht nachzukommen. Worauf ich dann die Frage
gestellt habe, ob es Sanktionen gibt, wenn diese Leute nicht ihren Pflichten nachkommen, denn selbst eine mehrfache Aufforderung scheinen die nicht ernst zu nehmen. Und jetzt hier dasselbe in "Grün". Offensichtlich wissen diese Leute, dass ihnen eh nix passiert, weil
es zu mühsam wäre, ein ernstes Verfahren anzustrengen, und legen es deshalb darauf an. Also irgendwann sollte sich die Behörde
schon mal die Mühe machen und eine Bestrafung (oder wie Sie das nennen wollen) durchzuziehen. Wenn es sich herumspricht, dass
man nicht einfach mit Hartnäckigkeit davonkommt, sondern auch mal den Preis dafür zahlen muss, genauso wie sich offenbar das Gegenteil schon herumgesprochen hat. Ja, das stimmt schon, dass Rechte und Pflichten von beiden Seiten eingehalten werden müssen.
Ist ja schon traurig genug, dass man die Liegenschaftseigentümer extra darauf aufmerksam machen muss, dass die Hecke zu schneiden
wäre. Aber die Pflicht der Behörden besteht darin, solche Ignoranten zu sanktionieren und nicht alle 5 gerade sein zu lassen, nur
weil's mit Arbeit verbunden und unangenehm ist! ! ! Nachdem diese Hecken offensichtlich auf öffentlichen Grund herausragen, erhebt
sich mir (als Laie) ohnehin die Frage, ob das nicht ein Ansatzpunkt wäre, etwas zu unternehmen. Oder wollen Sie wirklich warten, bis
sich mal jemand an so einem Strauch verletzt oder jemand mit Rollstuhl oder Kinderwagen auf die Straße ausweichen muss und dabei
angefahren wird? Also ICH könnte da keine Nacht mehr ruhig schlafen, wenn ich dafür verantwortlich wäre!
 
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