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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

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Innsbruck informiert März Seite 12 Entsorgen von Greiskräutern

Meldungsnummer 259/2021
Erstellt am 04.05.2021 um 07:34 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Maria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 06.05.2021
Dauer 2 Tage
BESCHREIBUNG
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Ich persönlich würde keine einzige Pflanze mit Pyrrolizidinalkaloiden im Kompost entsorgen. Denn diese Substanzen gehen über Boden und Wurzeltranfer in Nutzpflanzen über.
Südafrikanische Greiskräuter wachsen derzeit in ganz Innsbruck. z. B. Baumscheibe: Adamgasse/Salurnerstraße. Noch ohne Blüten. ZugfahrerInnen Richtung Oberland können sie am Westbahnhof bewundern (keine Neophyten).
Nicht nur alle Greiskräuter auch Huflattich, Borretsch, Beinwell, Natternkopf, Wasserdost, Pestwurz, Margerite, Vergissmeinnichtarten, ....enthalten PAs.

Wenn die städtischen MitarbeiterInnen geschult sind können sie zumindest die Greiskräuter dem Naturkreislauf entnehmen.
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 06.05.2021 um 08:18 Uhr
Titel: AW: Innsbruck informiert März Seite 12 Entsorgen von Greiskräutern
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Sehr geehrte Frau T.,

vielen Dank für ihre Meldung.
Wir werden die von Ihnen angesprochene Insel im Bereich Salurner Straße/Adamgasse kontrollieren und die notwendigen Maßnahmen durchführen.
Für Bahnböschungen, Autobahnböschungen, private Grundstücke usw. ist das Amt für Grünanlagen nicht zuständig und auch
nicht berechtigt Maßnahmen durchzuführen.

Freundliche Grüße!
Thomas Klingler
Amt für Grünanlagen
 
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