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Kurzparkzone Markthalle Bügel falsch bemessen

Meldungsnummer 317/2021
Erstellt am 31.05.2021 um 15:16 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Herzog-Siegmund-Ufer
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 01.06.2021
Dauer 1 Tag
BESCHREIBUNG
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Wie man auf dem Foto sieht kann man auf diesen Plätzen bei richtigem parken nicht mehr aussteigen. Diese Bügel wurden leider zu lang bemessen. Bin extra weiter vorne stehen geblieben um die Türe aufzubekommen. Musste umdrehen um aussteigen zu können, dafür kam ich zu meiner linken Schiebetür und dem dahinter liegenden Arbeitsmaterial nicht mehr zu . Und dafür zahlt man noch 1,18 € für die halbe Stunde , Danke. Schlecht gemeint und nochgrottenschlechter getroffen . Diese Schildbürger idee bertifft mehrere Parkplätze.
Und der Sinn ist mir auch schleierhaft. Ein etwas kürzerer Bügel, eine billige Stange oder dieses Teil wegzulassen hätte es auch getan. Bräuchte es auch, wie überall anders, nicht! Dieses Geld wäre anderswo besser investiert gewesen!
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 31.05.2021 um 16:33 Uhr
Titel: AW: Kurzparkzone Markthalle Bügel falsch bemessen
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Sehr geehrter Herr Z.,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Ing. Peter Hölzl, Amt für Straßenbetrieb, Tel. Nr. +43 512 5360 7250, post.strassenbetrieb@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
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Kommentar erstellt am: 01.06.2021 um 15:15 Uhr
Titel: AW: Kurzparkzone Markthalle Bügel falsch bemessen
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Sehr geehrter Melder!

Zu Ihrem beschriebenem Problem darf ich Ihnen wie folgt mitteilen. Die Bügel wurden nach Bewilligung und Vorgabe der Behörde montiert, dies um zu verhindern, das die Parkflächen nicht unerlaubt genutzt werden. Das ein PKW in diesem Bereich des Bügels sich schwer tut mit ein- und aussteigen ist sicherlich richtig. Bei einem kürzeren Bügel oder lagemäßig verschobenen Bügel, hat dieser leider nicht mehr den eigentlichen Zweck. Wenn sich alle Verkehrsteilnehmer an die Vorgaben halten würden, wäre eine Bodenmarkierung ausreichend.

Freundliche Grüße

W. Stockner
(Straßenbetrieb)
 
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