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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Lärmbelästigung

Meldungsnummer 654/2023
Erstellt am 07.09.2023 um 08:30 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Fennerstraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 11.09.2023
Dauer 4 Tage
BESCHREIBUNG
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Warum schafft es Innsbruck nicht auch endlich unter einer GRÜNEN Regierung die motobetriebenen Rasenmäher, Motorsensen, Luftblasen, Heckenscheren zu verbieten welche eine extreme Lärmbelästigung darstellen?? In Graz ist dies schon LANGE der Fall.
Wie heute wiedermal seid 7.30 Uhr in der Fennerstraße, wo der Lärm unerträglich ist, durch die Baudichte (Schall).
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 07.09.2023 um 10:49 Uhr
Titel: AW: Lärmbelästigung
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Sehr geehrter Melder,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Ing. Thomas Klingler, Amt für Grünanlagen, Tel. Nr. +43 512 5360 7150, post.stadtgartenverwaltung@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Die Antwort bzw. Stellungnahme wird veröffentlicht.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 11.09.2023 um 13:50 Uhr
Titel: AW: Lärmbelästigung
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Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Meldung.

In der Fennerstraße gibt es keine städtischen Grünflächen, zu den von Ihnen angeführten Arbeiten kann ich ihnen daher leider keine Auskunft geben.

Grundsätzlich kann ich ihnen zur Verwendung von Elektrogeräten mitteilen, dass das Amt für Grünanlagen der Stadt Innsbruck schon seit einigen Jahren sukzessive kraftstoffbetriebene Maschinen durch elektrische Geräte ersetzt.
Auf Grund der hohen Kosten für Elektrogeräte, aber auch weil es im kommunalen Bereich noch nicht für jede Anwendung optimale Geräte gibt, erfolgt dieser Austausch sukzessive und nicht in allen Bereichen und nicht für jede Verwendung.

Im Bereich der motorbetriebenen Laubbläser haben wir uns bereits seit 2007 freiwillig in der Nutzungszeit massiv eingeschränkt.
Diese Geräte werden nur noch in den Monaten Oktober bis April des Folgejahres (je nach Laubfall und Witterung) verwendet.
Die tägliche Nutzungszeit wurde wie folgt eingeschränkt: Montag – Donnerstag von 9:00 – 12:00 und 15:00 bis 16:30,
Freitag von 9:00 – 12:00.
Durch diese Regelung ist gewährleistet dass sowohl in den Morgen- und Abendstunden als auch in der Mittagszeit für die Bevölkerung die gewünschte Ruhe gegeben ist.


Freundliche Grüße!
Thomas Klingler
Grünanlagen
 
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