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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Luftverpestung

Meldungsnummer 743/2023
Erstellt am 27.09.2023 um 18:08 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Roßaugasse 5 a
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 8 Kommentare
Erledigt am 12.10.2023
Dauer 14 Tage
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrte Damen und Herren,

auf dem Gelände Roßaugasse 5a befinden sich (unmittelbar nördlich des dortigen Strommastens) offenbar eine Großfeuerungsanlage und zwei Kamine.
Auch abhängig von der Witterungslage stinkt es in dieser Gegend wiederholt sehr ekelhaft und giftig riechend.
Ob dieser Gestank allein bzw. hauptsächlich aus dieser Feuerungsanlage kommt, weiß ich nicht. Augenscheinlich trägt diese Anlage aber jedenfalls zur schlechten Luftqualität in der Gegend bei.

Darf ich Sie bitten, hier nach dem Rechten zu sehen – im Sinne der Anrainer und der Umwelt.
Dankeschön und freundliche Grüße.

PS: Ich ersuche Sie, etwaige Antworten durchwegs _öffentlich_ zu posten.
KOMMENTARE
Innsbruck
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Kommentar erstellt am: 28.09.2023 um 08:23 Uhr
Titel: AW: Luftverpestung
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Sehr geehrte Melderin,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Mag. Christian Rath-Mitterstiller, Amt für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht, Tel. Nr. +43 512 5360 4130, post.gewerberecht@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Die Antwort bzw. Stellungnahme wird veröffentlicht.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
Innsbruck
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Kommentar erstellt am: 28.09.2023 um 09:08 Uhr
Titel: AW: Luftverpestung
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Sehr geehrte Melderin,

es wird der gegenständliche Sachverhalt nach der Gewerbeordnung überprüft und wird sich noch eine Sachbearbeiterin mit Ihnen in Verbindung setzen. Eine Veröffentlichung des Ergebnisses ist rechtlich allerdings nicht vorgesehen und daher auch nicht möglich.
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 28.09.2023 um 20:07 Uhr
Titel: AW: AW: Luftverpestung
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Sehr geehrte Damen und Herren,

danke, dass Sie sich darum kümmern.
Gerne stehe ich Ihnen für Rückfragen bereit – allerdings nur auf dieser Plattform und nicht per persönlicher Nachricht.
Die dreckigen Abgase werden in die Luft geblasen, und die Luft ist ein öffentliches Gut; die Luft müssen wir schließlich alle atmen. Insofern denke ich, dass hier eine öffentliche Diskussion durchaus angebracht ist.

Falls die Gestankszeiten von Interesse sein sollten:
Zum Beispiel am 27.09.2023 vormittags war der Gestank in der Gegend teils schneidend. Zeitgleich war deutlich zu sehen, dass es aus einem der besagten Kamine tüchtig gequalmt hat.
Zudem gehe ich davon aus, dass die Anrainer nötigenfalls nähere Angaben machen können. Möglicherweise können Sie z.B. beim nahegelegenen Recyclinghof der IKB Auskünfte erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
 
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 28.09.2023 um 10:51 Uhr
Titel: AW: Luftverpestung
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Entschuldigung - das verstehe ich aber nicht. Warum ist eine öffentliche Antwort rechtlich nicht möglich? Haben die Anrainer hier nicht das Recht, zu erfahren, was da passiert ist und woher der Gestank kommt? Und welches Recht haben Sie hier in Anspruch genommen, um nicht öffentlich antworten zu müssen? Klingt für mich (Otto Normalverbraucher) sehr nach Ausrede!
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 28.09.2023 um 20:17 Uhr
Titel: AW: AW: Luftverpestung
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Danke. Auch ich denke, dass ein großes Interesse an einer öffentlichen Diskussion und an veröffentlichten Informationen besteht. Das Thema geht alle etwas an. Jede(r) braucht frische Luft!
 
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Kommentar erstellt am: 29.09.2023 um 09:24 Uhr
Titel: AW: AW: AW: Luftverpestung
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die stadt will keine veröffentlichung? whow!.
nordkorea?
empfehle weiterleitung an medien! krone, tt, bezirksblätter!
de haben sicher interesse!
 
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 29.09.2023 um 11:08 Uhr
Titel: AW: Luftverpestung
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Eben! Denn keine Antwort ist auch eine Antwort. Meine Frage, welches "RECHT" hierfür herhalten muss, wurde geflissentlich NICHT BEANTWORTET. Wird schon einen Grund haben. Vielleicht hat jemand "Mist" gebaut, dass es hier so viel Gestank gibt und das will man natürlich nicht veröffentlichen.
 
Innsbruck
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Kommentar erstellt am: 09.10.2023 um 08:32 Uhr
Titel: AW: Luftverpestung
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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in der österreichischen Verwaltung gilt das Legalitätsprinzip (Art. 18 Abs. 1 B-VG). Das heißt die Verwaltung darf nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden. Wie bereits erwähnt kennt die Gewerbeordnung in dem gegenständlichen Zusammenhang keine Veröffentlichung der Information.
Wie sie eventuell auch bereits aus den Medien entnommen haben, gilt zudem derzeit noch die Amtsverschwiegenheit (Art. 20 Abs. 3 B-VG). Das heißt die Behörde ist zur Verschwiegenheit über alle ihre ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit gewordenen Tatsachen verpflichtet.

Freundliche Grüße
Mag. Letsch
 
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