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Guten Tag,

auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Meldung 368/2015

Meldungsnummer 727/2021
Erstellt am 30.11.2021 um 10:33 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Liebeneggstraße 11
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 4 Kommentare
Erledigt am 25.01.2022
Dauer 56 Tage
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich darf mich auf Meldung 368/2015 beziehen - hier hat sich bisher nichts geändert - ich bitte um Angabe des Urteils, das eine solche Lagerung gerechtfertigt. Ansonsten bitte ich um Intervention und entsprechender Durchsetzung. Gott sei Dank ist bisher nichts passiert.

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 30.11.2021 um 11:20 Uhr
Titel: AW: Meldung 368/2015
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Sehr geehrter Herr M.,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand DI Christian Kugler, Bau- und Feuerpolizei, +43 512 5360 4144, post.baupolizei@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 13.12.2021 um 07:54 Uhr
Titel: AW: Meldung 368/2015
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 28.12.2021 um 07:57 Uhr
Titel: AW: Meldung 368/2015
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Innsbruck
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Kommentar erstellt am: 25.01.2022 um 15:53 Uhr
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Sehr geehrter Herr DI Mader,
um diese Meldung abschließen zu können darf ich auf das Gespräch am 03.01.2022 zwischen Ihnen und Herrn Spechtenhauser verweisen, das nach dem Lokalaugenschein durch diesen unseren Mitarbeiter stattgefunden hat. Herr Spechtenhauser hat Ihnen unseren Standpunkt dabei nahe gebracht. Es handelt sich, wie Sie sicherlich nun wissen, nicht um ein Versäumnis unsererseits.
Für den von Ihnen per Email angeforderten Verweis auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 29.05.2018 darf ich Sie auf nachfolgenden Link verweisen:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWT_2015060084_20180529L00/JWT_2015060084_20180529L00.pdf

Freundliche Grüße
Christian Kugler
 
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