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Guten Tag,

auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Meldung 727/2021

Meldungsnummer 68/2022
Erstellt am 22.02.2022 um 14:20 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Liebeneggstraße 11
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 01.08.2022
Dauer 160 Tage
BESCHREIBUNG
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Ich darf zur Meldung 727/2021 um erneute Klarstellung bitten, nachdem Herr Spechtenhauser per Mail leider nicht antwortet.

Ich darf hiermit Herrn Spechtenhauser oder Herrn Kugler bitten, mitzuteilen, ob laut dem genannten Urteil Lagerungen egal welcher Art in der Tiefgaragenbox erlaubt sind. Falls nein, bitte um eine genaue Definition was erlaubt ist.

Falls Lagerungen nicht erlaubt sind, darf ich Sie bitten mit mitzuteilen, wie dagegen vorzugehen ist. Bisher ist jedenfalls nichts passiert, der ursprüngliche Zustand ist nach wie vor vorhanden.

Daher bitte nun um endgültige Klarstellung von der Erlaubnis zu lagern und Zuständigkeiten.
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 22.02.2022 um 14:28 Uhr
Titel: AW: Meldung 727/2021
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Sehr geehrter Herr M.,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand DI Christian Kugler, Bau- und Feuerpolizei, +43 512 5360 4144, post.baupolizei@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 12.05.2022 um 10:23 Uhr
Titel: AW: AW: Meldung 727/2021
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Leider gibt es hierzu noch keinerlei Reaktion. Festlegen will sich wohl niemand bzw. Eine verbindliche Auskunft erteilen.
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 01.08.2022 um 15:29 Uhr
Titel: AW: Meldung 727/2021
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Sehr geehrter Herr DI M.,
wie Sie bereits mit Herrn Michael Spechtenhauser mehrfach besprochen haben, sind im Zuge der Feuerpolizeiordnung nur bedingt Maßnahmen möglich. Die rechtlichen Vorgaben, welche auch durch die Landesstelle für Brandverhütung vertreten werden und die aufgrund von VwGH-Entscheiden vorgegeben sind, wurden Ihnen durch Herrn Spechtenhauser dargelegt. Er steht weiterhin für Ihre Anliegen zur Verfügung. Sollten sich die Gegebenheiten ändern, bitte ich Sie, ihn direkt unter der DW 4194 zu kontaktieren.
Freundliche Grüße
 
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