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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

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Meldung 94/2024 vom 31.01.2024 "loveboy" bitte wieder auf Status: Offen od. Angenommen setzen. DANKE.

Meldungsnummer 125/2024
Erstellt am 06.02.2024 um 08:52 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Franz-Greiter-Promenade
6020 Innsbruck
Status Nicht möglich
Kommentare 2 Kommentare
BESCHREIBUNG
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Totenkopf aufgeschmiert auf Lichtmast der IKB
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Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 06.02.2024 um 11:17 Uhr
Titel: AW: Meldung 94/2024 vom 31.01.2024 "loveboy" bitte wieder auf Status: Offen od. Angenommen setzen.
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wie bereits kommuniziert bearbeiten die zuständigen Dienststellen ihre Meldungen der Reihe nach.
Beste Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 06.02.2024 um 12:16 Uhr
Titel: AW: AW: Meldung 94/2024 vom 31.01.2024
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Bitte bedenken Sie, wie das bei fleißigen Menschen wirkt, wenn eine Meldung trotz Nicht-Erledigung als 'Ereldigt' gekennzeichnet wird.

Engagierten Bürgern sollten die Chance haben, valide mitgeteilt zu bekommen, wenn ein gemeldeter Mangel tatsächlich behoben wurde.

Esuche somit offene Meldungen generell nicht einfach 'intern' als Ereldigt zu kennzeichnen für Fälle bei denen Sie eine Aufgabe lediglich an eine andere Stelle delegieren. Zudem wäre in diesen Fällen auch noch interessant zu erfahren, wer die effektiv zuständige Stelle jeweils ist, damit in der Folge bei Rückfragen etc. jeder weiß, wohin man sich wenden kann.

Erst nach Behebung eines Mangels - bzw. Rückmeldung über eine allfällige Unmöglichkeit inkl. Begründung - sollte der Status auf 'Erledigt' gesetzt werden.

DANKE.
 
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