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Rechtliche Frage: Obstbäume auf öffentlichem Grund

Meldungsnummer 619/2023
Erstellt am 26.08.2023 um 11:21 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Sillsteg
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 29.08.2023
Dauer 2 Tage
BESCHREIBUNG
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Darf Obst von Obstbäumen auf öffentlichem Grund (Parks, Grünanlagen) welches frei zugänglich ist gepflückt werden für den Eigenbedarf?

Herzliche Grüße
KOMMENTARE
Innsbruck
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Kommentar erstellt am: 29.08.2023 um 08:25 Uhr
Titel: AW: Rechtliche Frage: Obstbäume auf öffentlichem Grund
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Sehr geehrter Melder,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Ing. Thomas Klingler, Amt für Grünanlagen, Tel. Nr. +43 512 5360 7150, post.stadtgartenverwaltung@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Die Antwort bzw. Stellungnahme wird veröffentlicht.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
Innsbruck
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Kommentar erstellt am: 29.08.2023 um 08:59 Uhr
Titel: AW: Rechtliche Frage: Obstbäume auf öffentlichem Grund
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Sehr geehrter Herr U.,

in Kleinmengen für den Eigenbedarf kann Obst von den in unseren Anlagen befindlichen Bäumen geerntet werden.

Freundliche Grüße!
Thomas Klingler
Grünanlagen
 
Profilbild
VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 29.08.2023 um 09:19 Uhr
Titel: AW: Rechtliche Frage: Obstbäume auf öffentlichem Grund
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