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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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Rechtsregel „Haifischzähne“

Meldungsnummer 373/2023
Erstellt am 13.06.2023 um 13:46 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Gramartstraße 16
6020 Innsbruck
Status Angenommen
Kommentare 2 Kommentare
BESCHREIBUNG
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Auf Grund der Breite und der Tatsache, dass es keine Bodenmarkierungen entlang, der Gramartstrasse gibt, übersehen viele Rad- und Autofahrenden, dass an sämtlichen Kreuzungen die Rechtsregel gilt.
Bzw ist oft schwer ersichtlich, ob es sich um eine Straße oder eine Hauszufahrt handelt.
Ich bitte Sie diese - wenigen - Kreuzungen unkompliziert und kostengünstig durch die gelbe Markierung „Haifischzähne“ sichtbarer zu machen.
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 13.06.2023 um 14:40 Uhr
Titel: AW: Rechtsregel „Haifischzähne“
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Sehr geehrter Melder,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand DI Dr. Walter Zimmeter, Amt für Tiefbau, Tel. Nr. +43 512 5360 8018, post.tiefbau@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
David Haberl
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 04.09.2023 um 15:20 Uhr
Titel: AW: Rechtsregel „Haifischzähne“
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