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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Schild und Stange beklebt

Meldungsnummer 134/2024
Erstellt am 08.02.2024 um 13:55 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Dreiheiligenstraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 11 Kommentare
Erledigt am 06.05.2024
Dauer 88 Tage
BESCHREIBUNG
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ich gehe hier regelmäßig vorbei. Das Straßenschild ist fast nicht mehr zu erkennen. Bitte um Reinigung danke!
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Kommentar erstellt am: 08.02.2024 um 14:16 Uhr
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Sowohl Farbe als auch Buchstabe sind einwandfrei erkennbar. Autofahrer sollten über nötige Sehhilfen verfügen
 
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Kommentar erstellt am: 08.02.2024 um 16:05 Uhr
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Guten Tag,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Ing. Peter Hölzl, Amt für Straßenbetrieb, Tel. Nr. +43 512 5360 7250, post.strassenbetrieb@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
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Kommentar erstellt am: 09.02.2024 um 13:39 Uhr
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Es geht hier um das Aufzeigen von illegalem Vandalismus. Sogar die Stange wurde voll beklebt. So eine Verunstaltung von Verkehrszeichen und Stangen sieht nicht nur hässlich aus, sondern ist tatsächlich eine Straftat. Siehe dazu:
§ 125 StGB (Sachbeschädigung durch Verunstaltung = Vandalismus) verbunden mit behördlicher Anzeigepflicht gem. § 78 StPO.
 
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Kommentar erstellt am: 09.02.2024 um 14:56 Uhr
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Übertreibungen ind halt unnötig in dem Kontext.
Ästhetik lässt sich streiten. Gibt genug Menschen hier die eine kahle Stange hässlich finden.
Außerdem findet dort junge subkultur statt (Wer sich da nicht auskennt der wundert sich über diese aussage stark). Diese wird seit Jahren systematisch aus Innsbruck verdrängt. Wo sollen die ihren Platz finden? Sie nehmen sich einfach den öffentlichen Platz wenn überall anders verdrängt werden.

78 StPO gilt überigens nur für Behörden im Einsatz. Als Bürger gibt es da keine Anzeige pflicht bei solch kleinen Delikten.

Ich finde die Behörden haben besseres zu tun, als sowas. Meine Steuergelder sollen woanders hinfließen.
 
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Kommentar erstellt am: 09.02.2024 um 15:05 Uhr
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Niemand hat was gegen (Sub-)Kultur und Veranstaltungen die nicht ausufern (Gigi). Verunstaltungen sollten aber bitte unterbleiben. Das hat auch Niemandens Geschmacksache zu sein, sondern es ist mehr als verstörend, wenn von einigen wenigen Menschen die sinnvollen Gesetze gebrochen werden, die zum Wohl aller verordnet sind. Ersuche hiermit die Sub-Kultur um die Durchführung einer freiwillige Säuberungsaktion. Evtl. kann ja auch Mesut dabei behilflich sein. Wäre mal ein gutes Zeichen ?
 
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Kommentar erstellt am: 09.02.2024 um 16:08 Uhr
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Das ist keine Verunstaltung. Das sin ein paar sticker auf ner hässlichen Metalröhre, die keiner braucht. Dass es ohne Straßenschilder geht beweisen andere EU länder. Was das wohl alles kostet?

Was soll daran Sinnvoll sein, einen Menschen strafrechtlich zu verfolgen (damit auch polizei resourcen zu verschwenden) dafür dass er nen sticker auf ne blanke metallröhre klebt? Wem hilft das? Der einzige Grund der mir bleibt ist Geschmackssache. Bevor du dich auf das Recht behaarst musst du erstmla begründen wo die sinnhaftigkeit liegt. Wird schaden abgewendet? Hilft es Menschen ? Wo ist der Mehrwert?

Keine Ahnung wen du mit Mesut meinst, aber wirkt rassistisch.
 
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Kommentar erstellt am: 09.02.2024 um 15:12 Uhr
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Wenn jeder so denken würde sich zu nehmen was er/sie meint, dann führt das zu Not und Leid.

Verweise hierzu auf unsere Verfassung. Ein Absatz der nicht nur für die Politiker gilt sondern für den ganzen Staat und somit auch für das Volk:
„Im Rechtsstaat soll an die Stelle von Herrschaft durch Machtdemonstration, Willkür und Gewalt die verbindliche Kraft des Rechts treten.“
 
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Kommentar erstellt am: 09.02.2024 um 16:27 Uhr
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"Artikel 1. Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus."

-> Das Recht geht vom Volk aus.

.Übrigens war dein Zitat kein Zitat der Verfassung sondern ein Zitat der Interpretstion der Verfassung bzgl Rechtsstaatlichkeit. Dazu ist das Zitat aus dem Kontext gerissen. Ich zitiere mal was der darauffolgende Satz war:

"In einem Rechtsstaat können der Staat und seine Amtsträger nur auf der Grundlage rechtlicher Regeln tätig werden. "

-> heisst: Es wurde sich auf Herrschafft bezogen welche durch Recht und nicht durch Willkür entscheiden sollen. Wenn du denkst , dass das bekleben eines Schildes etwas mit Herrschafft zu tun hat und nicht etwa mit Widerstand, dann weiss ich auch nicht weiter. Ziviler Ungehorsam ist nicht verboten.
 
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Kommentar erstellt am: 09.02.2024 um 18:15 Uhr
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Ziviler Ungehorsam ist OK, solange kein anderes Rechtsgut oder fremde Sache dabei beschädigt oder verunstaltet wird. DANKE.
 
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Kommentar erstellt am: 09.02.2024 um 18:31 Uhr
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Rassismus liegt mir fern. Mesut ist Gemeinderat in IBK (Liste ALI). Ihn empfinde ich als sehr klug.

Zum Thema zurückkommend: Siehe hierzu die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Halberstadt in Deutschland:

https://www.halberstadt.de/de/gruppenangebotedetail/19104,1032,de,1.html

Die machen was gegen diese Form von Vandalismus. Das finde ich gute Politik zum Wohl der Mehrheit der Bürger.
 
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Kommentar erstellt am: 06.05.2024 um 15:19 Uhr
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Sehr geehrter Melder,

es wurde mir die Entfernung der Beklebung gemeldet, somit sollten die Informationen des Schildes wieder eindeutig erkennbar sein.

Mit freundlichen Grüßen,
Ing. Christoph Gruber
(Straßenbetrieb)
 
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