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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Schutzweg Schusterbergweg

Meldungsnummer 16/2022
Erstellt am 13.01.2022 um 11:18 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Schusterbergweg
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 18.01.2022
Dauer 4 Tage
BESCHREIBUNG
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Bis dato sind die Bushaltestelle, das Vereinsheim und auch der Kinderspielplatz nur unter höchster Vorsicht erreichbar, da bisher kein Fußgängerübergang in diesem Bereich besteht. Es sind keine alternativen Routen möglich. Da viele Kinder die Straße in diesem Bereich auch alleine überqueren müssen, ist zumindest ein Zebrastreifen dringend notwendig.
Vielen Dank.
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 13.01.2022 um 11:24 Uhr
Titel: AW: Schutzweg Schusterbergweg
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Sehr geehrte Frau F.,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die zuständige Referentin Mag. Doris Stefanon, Amt für Straßenverkehr und Straßenrecht, Tel. Nr. +43 512 5360 4300, post.verkehrsrecht@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Sie wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 18.01.2022 um 09:14 Uhr
Titel: AW: Schutzweg Schusterbergweg
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Sehr geehrte,

am Schusterbergweg befindet sich nur auf Höhe der Bushaltestelle ostseitig ein Gehsteig bzw. eine Fußgängeraufstellfläche. Damit Fußgängerschutzwege ihrer Schutzfunktion auch gerecht werden, sind bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Dazu zählen auch ausreichend große Aufstellflächen für (wartende) Fußgänger, eine ausreichende Beleuchtung des Zebrastreifens sowie gute Sichtverhältnisse. Diese beidseitigen Aufstellflächen für Fußgänger sind nur auf Höhe der Bushaltestelle vorhanden. Da aber im Haltestellenbereich bei anhaltenden Bussen die geforderten Sichtverhältnisse nicht vorhanden sind, kann in diesem Bereich ein Schutzweg nicht errichtet werden. In einschlägigen Richtlinien wird der Mindestabstand für eine gesicherte Querungshilfe mit 15m von der Bushaltestelle (ohne Busbucht) bei einer 30km/h Beschränkung angegeben. In diesem Abstand ist ostseitig keine Fußgängeraufstellfläche vorhanden. Daher kann beim derzeitigen Ausbau des Schusterbergweges kein Schutzweg verordnet und errichtet werden.

Freundliche Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht

 
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