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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Spendenkeilerei

Meldungsnummer 516/2021
Erstellt am 13.08.2021 um 12:04 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Maria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 4 Kommentare
Erledigt am 23.08.2021
Dauer 10 Tage
BESCHREIBUNG
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Mittlerweile kann man beinahe von einem Glückstag sprechen, wenn einem im Bereich Sillpark bis Maria-Theresien-Straße nicht ein buntes T-Shirt den Weg verstellt und einem irgendwelche Spenden aufquatschen möchte.

Da ich diesen Bereich fast täglich als Arbeitsweg habe, fällt das um so extremer auf.

Prinzipiell stellt sich schon die Frage warum die Stadt einerseits die Bettler loshaben wollte, dieser "organisierten Bettelei" jedoch tatenlos gegenübersteht.

Besonders dreist sind die Keiler im Bereich Sillpark, wo man nicht einmal die Ampel überqueren kann ohne diesen in die Arme zu laufen. Es wäre schön wenn sich die Stadtpolitik dieser Thematik annehmen könnte.
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 14.08.2021 um 18:21 Uhr
Titel: AW: Spendenkeilerei
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Ich hatte schon vor längerer Zeit (1 Jahr oder so) in derselben Angelegenheit an die Bürgermeldungen geschrieben, weil mich diese
Spendenkeilerei ebenfalls genervt hat. Ich weiß nichtmehr den genauen Wortlaut der Antwort, aber es lief im Endeffekt darauf hinaus,
dass man anscheinend nichts dagegen machen kann (oder vielleicht nicht will - ist ja schließlich mit Arbeit und Ärgernis verbunden)
und "wenn sie nicht gestorben sind, keilern sie heute noch"! Hartnäckigkeit siegt!
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 16.08.2021 um 08:41 Uhr
Titel: AW: Spendenkeilerei
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Sehr geehrter Herr B.,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an das zuständige Amt = Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung, Tel. Nr. +43 512 5360 3215, post.bezirks.gemeindeverwaltung@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Man wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
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Kommentar erstellt am: 23.08.2021 um 15:50 Uhr
Titel: AW: Spendenkeilerei
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Sehr geehrter Herr B., sehr geehrte Frau J.!

Gemäß dem Tiroler Sammlungsgesetz bedarf eine an eine Mehrzahl von Personen gerichtete Aufforderung zur Erbringung unentgeltlicher und freiwilliger Geld- oder anderer Sachleistungen für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke einer Bewilligung. Bei Sammlungen, die sich auf das Gebiet der Stadt Innsbruck beschränken und deren Ergebnis innerhalb der Stadt Innsbruck verwendet werden soll oder für Zwecke bestimmt ist, die der Stadt Innsbruck zugute kommen, ist der Bürgermeister der Stadt Innsbruck, konkret das Amt Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung, für die Erteilung der Bewilligung zuständig. Dem Bewilligungswerber können in der Bewilligung zwar bestimmte Auflagen erteilt werden, jedoch ist die Vorschreibung, auf welche Art und Weise die Aufforderung an die Personen zur Erbringung unentgeltlicher und freiwilliger Geld- oder anderer Sachleistungen für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu richten ist, rechtlich nicht möglich. Vor diesem Hintergrund vermag das Tiroler Sammlungsgesetz den Ihrerseits dargestellten und der Stadt Innsbruck wohlbekannten Missstand nicht zu beseitigen. Ob es sich dabei um eine gewerbliche Tätigkeit handelt ist im Einzelfall zu eruieren. Nach Rücksprache mit dem Referat Gewerbe der Stadt Innsbruck darf ich Ihnen mitteilen, dass eine gewerbliche Tätigkeit jedenfalls nur dann vorliegt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen. Auf Gemeinnützigkeit ausgerichtete Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Aber selbst wenn im konkreten Fall eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen sollte, so sind in der Gewerbeordnung keine Ausübungsvorschriften verankert, die ein solches Vorgehen (Anm.: anzuhalten bzw. anzusprechen) verbieten würden.

Ich hoffe, Ihre Fragen konnten hiermit beantworten werden!

Freundliche Grüße

MMag. Maximilian Asen (Allg. Bezirks- und Gemeindeverwaltung)



 
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Kommentar erstellt am: 23.08.2021 um 22:09 Uhr
Titel: AW: Spendenkeilerei
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Totale Themenverfehlung! Sie haben mit Ihrem langen Herumgerede bezüglich Werbung oder Gewerbe das eigentliche Problem ganz
schön unter den Teppich gekehrt. Ganz abgesehen davon wage ich es, zu bezweifeln, dass wirklich alles diese erlangten Spenden aus-
schließlich Innsbruck zugute kommen. Aber es geht da nicht darum, warum und zu welchem Zweck hier gekeilt wird. Nein, es geht
schlicht und einfach darum, dass hier ständig und wiederholt Passanten belästigt werden - warum auch immer. Die Straßenmusikanten z.B.
dürfen auch nicht länger als eine halbe Stunde am Stück an derselben Stelle spielen, damit es den Passanten nicht lästig wird. Wobei ich
sagen muss, dass mich persönlich ein bisschen Musik weniger stört, als diese Spendenanmache! Also: Sie schreiben, dass man an die
Bewilligung auch bestimmte Auflagen knüpfen könnte. Wie wäre es dann mit Gleichstellung der Straßenmusikanten, d.h. dass die Keiler auch nicht länger als eine halbe Stunde am Stück an derselben Stelle Leute belästigen dürfen!?! Oder haben Sie Angst, sich den Zorn der
Keiler bzw. der dahinterstehenden Institutionen zuzuziehen? Unternehmen Sie bitte endlich etwas, anstatt mit fadenscheinigen Argumenten
um das eigentliche Problem "herumzueiern". Danke.
 
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