Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Under the Bridge
Meldungsnummer | 234/2024 |
Erstellt am | 01.03.2024 um 17:01 Uhr |
Kategorie |
Sonstiges
|
Standort |
Haller Straße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 7 Kommentare |
Erledigt am | 03.04.2024 |
Dauer | 32 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Ist das hier ein Nächtigungsplatz für Clochards?
Schlafsäcke und Matratzen wurden am nackten Boden aufgelegt und offensichtlich auch benutzt. Ein offener Sack mit Grillkohle zeugt davon, dass hier unter der Brücke wohl auch notdürftig Feuer entfacht wurde. So etwas könnte auch gefährlich werden.
Generell finde ich derartige Not-Camps erbärmlich und auch unnötig,
zumal die Notschlafstellen am Schusterbergweg sich ganz in der Nähe befindet.
Es sieht mir danach aus, dass hier vlt. ohnehin schon eine Säuberungsaktion im Gange ist und das Lager aufgelöst wird?
Jedenfalls sollte diesen Menschen bitte entsprechend geholfen werden, damit sie nicht mehr notdürftig unter einer Brücke nächtigen müssen.
Frage:
Wurden die Brückenpfeiler hier von Stadt/Land für beliebige Bemalungen offiziell freigegeben?
Eine öffentliche Antwort wäre mir wichtig, denn dann sprühe ich da vlt. auch mal kuntvoll etwas Schönes auf bzw. drüber,
damit der öffentlichen Raum „neu erobert“ wird, wie das ja explizit von den Zuständigen in unserer Stadt erwünscht und goutiert wird.
Siehe Kommentar erstellt am: 26.09.2023 um 15:55 Uhr zur Meldung 712/2023 vom 20.09.2023:
https://www.buergermeldungen.com/Innsbruck/Buergermeldungen/Sonstiges/Graffiti-Kunstwerk-uebersprueht
DANKE.
Schlafsäcke und Matratzen wurden am nackten Boden aufgelegt und offensichtlich auch benutzt. Ein offener Sack mit Grillkohle zeugt davon, dass hier unter der Brücke wohl auch notdürftig Feuer entfacht wurde. So etwas könnte auch gefährlich werden.
Generell finde ich derartige Not-Camps erbärmlich und auch unnötig,
zumal die Notschlafstellen am Schusterbergweg sich ganz in der Nähe befindet.
Es sieht mir danach aus, dass hier vlt. ohnehin schon eine Säuberungsaktion im Gange ist und das Lager aufgelöst wird?
Jedenfalls sollte diesen Menschen bitte entsprechend geholfen werden, damit sie nicht mehr notdürftig unter einer Brücke nächtigen müssen.
Frage:
Wurden die Brückenpfeiler hier von Stadt/Land für beliebige Bemalungen offiziell freigegeben?
Eine öffentliche Antwort wäre mir wichtig, denn dann sprühe ich da vlt. auch mal kuntvoll etwas Schönes auf bzw. drüber,
damit der öffentlichen Raum „neu erobert“ wird, wie das ja explizit von den Zuständigen in unserer Stadt erwünscht und goutiert wird.
Siehe Kommentar erstellt am: 26.09.2023 um 15:55 Uhr zur Meldung 712/2023 vom 20.09.2023:
https://www.buergermeldungen.com/Innsbruck/Buergermeldungen/Sonstiges/Graffiti-Kunstwerk-uebersprueht
DANKE.
KOMMENTARE
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Meldung. Die Haller Straße ist eine Landesstraße. Es wurde das Baubezirksamt Innsbruck des Landes Tirol / Straßenmeisterei über den Umstand in Kenntnis gesetzt.
Freundliche Grüße
Ihr Team der Mobilen Überwachungsgruppe
vielen Dank für Ihre Meldung. Die Haller Straße ist eine Landesstraße. Es wurde das Baubezirksamt Innsbruck des Landes Tirol / Straßenmeisterei über den Umstand in Kenntnis gesetzt.
Freundliche Grüße
Ihr Team der Mobilen Überwachungsgruppe
Bitte weshalb soll das Land hier zuständig sein?
Ich verweise hierzu auf § 3 T-CG ( Tiroler Campinggesetz 2001 ) mit dem expliziten
"Verbot des Kampierens außerhalb von Campingplätzen".
Zuständige exekutierende Behörde im Stadtgebiet von Innsbruck
müsste mE die Stadt sein und nicht das Land.
Oder irre ich mich da?
Ich verweise hierzu auf § 3 T-CG ( Tiroler Campinggesetz 2001 ) mit dem expliziten
"Verbot des Kampierens außerhalb von Campingplätzen".
Zuständige exekutierende Behörde im Stadtgebiet von Innsbruck
müsste mE die Stadt sein und nicht das Land.
Oder irre ich mich da?
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