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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Unnötige Beleuchtung

Meldungsnummer 835/2022
Erstellt am 11.12.2022 um 12:18 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Pradler Saggen
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 4 Kommentare
Erledigt am 14.12.2022
Dauer 2 Tage
BESCHREIBUNG
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Überall wird uns vorgeschrieben, man sollte Strom sparen aber auf der Baustelle Pradler Saggen leuchtet es in den noch im Aufbau befindliche Häuser lichterloh. Und das ständig. Nachts, abends wo KEINER mehr auf der Baustelle arbeitet. Wozu das Ganze? WIR müssen das schlussendlich bezahlen. WIR Innsbrucker Einwohner.
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 11.12.2022 um 17:57 Uhr
Titel: AW: Unnötige Beleuchtung
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Ja stimmt die Lichter am Bau brennen Tag und Nacht. Auch am Wochenende und Feiertag. Geht ja dann auf die Baukosten.
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 13.12.2022 um 09:43 Uhr
Titel: AW: Unnötige Beleuchtung
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Sehr geehrter Melder,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand DI Christian Kugler, Bau- und Feuerpolizei, Tel. Nr. +43 512 5360 4144, post.baupolizei@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 14.12.2022 um 09:24 Uhr
Titel: AW: Unnötige Beleuchtung
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Sehr geehrter Herr P.,
Die Beleuchtung der Baustelle liegt im Ermessen des Bauherrn, hierzu gibt es keine gesonderten Bauvorschriften.
Ein sparsamer Energieeinsatz ist in den aktuellen Zeiten jedenfalls sehr wichtig. Der Bauherr wurde daher über ihre Bürgermeldung informiert und es wurde empfohlen die Beleuchtungszeiten entsprechend anzupassen.

Freundliche Grüße
Daniel Schaffenrath

Bau- und Feuerpolizei
Stadtmagistrat Innsbruck
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 22.12.2022 um 12:40 Uhr
Titel: AW: Unnötige Beleuchtung
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