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Veranstaltung "Bogenfest" zu laut Bereich Kinder

Meldungsnummer 548/2024
Erstellt am 19.05.2024 um 09:35 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Siebererstraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 8 Kommentare
Erledigt am 22.05.2024
Dauer 2 Tage
BESCHREIBUNG
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Die Veranstaltung Bogenfest ist ein voller Erfolg. Danke. Allerdings ist der Bereich für Kinder (Siebererstrasse und Park neben ÖBB) zwischen 15:00 und 19:00 so stark beschallt, dass einzelne Eltern den Kindern Gehörschutz aufsetzen. Ich hatte Schwierigkeiten mich mit meinem Kind normal zu unterhalten. Mein Kind hat sich geweigert in dem Kinderbereich Siebererstrasse zu spielen.
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 19.05.2024 um 09:51 Uhr
Titel: AW: Veranstaltung "Bogenfest" zu laut Bereich Kinder
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Die Veranstalter müssen wieder zurück auf eine normale Musik-Lautstärke. Seitdem es diese Verstärker und großen Boxen gibt, macht das Probleme. Es sollte viel mehr die sanfte Musik gespielt werden. Ohne Verstärker und direkt mit den Instrumenten. Da hätten die Musiker und die Menschen mehr davon. DANKE.
 
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Kommentar erstellt am: 20.05.2024 um 00:17 Uhr
Titel: AW: Veranstaltung "Bogenfest" zu laut Bereich Kinder
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Wir mussten auch nach fünf Minuten wieder gehen! Das Fest wird auch für Kinder in den Medien beworben, aber bringt man Kinder dort hin so macht man sich schuldig wenn die dann einen Gehörschaden erleiden ! Fragt mal einen HNO Arzt!!!
 
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Kommentar erstellt am: 20.05.2024 um 10:01 Uhr
Titel: AW: Veranstaltung "Bogenfest" zu laut Bereich Kinder
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Wo bleibt hier die Fürsorgepflicht der Stadt Innsbruck ihren Bürger:inne:n gegenüber?

Es sollte unbedingt Schallpegel-Grenzwerte geben, die Outdoor einzuhalten sind.

Einmal im Jahr maximal 80 dB sollte gestattet werden.

DANKE.

https://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/rep0310.pdf

PS: Hoffentlich wird der grüne Ex-Bürgermeister das auch mal endlich einsehen.
 
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Kommentar erstellt am: 23.05.2024 um 14:30 Uhr
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gemessen aber wo?
"Beurteilungspegel vor den Fenstern (im Freien ohne Berücksichtigung der Reflexion an der betroffenen Fassade) als maximal zulässig."
Rein aus Interesse, wie oft finden dort "so laute" Veranstaltungen statt?

Veranstaltungen, gerade wie diese, sind für Innsbruck von großem Wert.
Auch wenn es Lärmbeschwerden gibt und man diese natürlich ernst nehmen muss, muss man sagen:
Den Beschwerden stehen viele Tausende Menschen gegenüber, die sich sehr über dieses oder andere Events freuen.
Das geht leider oft unter. Ich denke ein richtiges Maß ist sinnvoll und die Innsbrucker Verwaltung und Politik steht hier immer in der Mitte und muss eine Balance finden. Keine leichte Aufgabe.
 
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Kommentar erstellt am: 23.05.2024 um 16:41 Uhr
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Es gibt zur Schallpegel-Messung klare Richtlinien.
Innsbruck hat ein Lärmschutzgesetz, um die Bürger:innen unserer Stadt ein angenehmes Dasein zu ermöglichen.

Es kann nicht sein, dass sich einzelne Veranstalter nicht an die Grenzwerte halten und viele ander Menschen ungebührlich mit Ihren Immisionen (Lärm) belästigen. Vor Allem geht's hier auch um den Schutz unserer Kinder.

Bald wird's den neuen VA-Bereich beim Baggersee geben. Dort können sich die Unbelehrbaren gern austoben am eh. Müllplatz.

DANKE.
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 21.05.2024 um 12:06 Uhr
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Guten Tag,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand
Ing. Christian Schneider, Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen (MÜG), Tel. Nr. +43 512 5360 8176, post.sicherheit@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 22.05.2024 um 09:17 Uhr
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Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Meldung, die bei der geplanten Nachbesprechung zum Bogenfest mit dem Veranstalter besprochen werden wird. Generell ist zu sagen, dass bei Lärm bei Veranstaltungen die Bundespolizei Überwachungsbehörde ist.
Freundliche Grüße
Ihr Team der Mobilen Überwachungsgruppe
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 23.05.2024 um 18:11 Uhr
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Vielen Dank für die Antwort. Bitte informieren sie mich/uns über das Ergebnis der Besprechung in Bezug auf die Lautstärke im genannten Bereich und Zeitraum.

Die Erwähnung der Polizei als Überwachungsbehörde ist hier völlig falsch, und wirkt wie ein Abwälzen des Themas. Es wurden mit Sicherheit keine Lärmpegel verletzt. Nicht mal Ansatzweise. Der Punkt liegt ganz klar in der Planung der Veranstaltung. Der Betrieb der Bühne in diesem Bereich und Zeitraum ist entsprechend Einzuschränken oder anzupassen. Die Lautstärke ist in einem für Kinder ausgewiesenen Bereich zu laut.
 
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