Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Innsbruck. Herzlich willkommen
Guten Tag,

auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
Zurück zur Startseite

Vergaberichtlinien für Städtische Eigentumswohnung

Meldungsnummer 46/2022
Erstellt am 07.02.2022 um 11:04 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Maria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 08.02.2022
Dauer 1 Tag
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Sehr geehrte Damen und Herren.
Es ist vielleicht nicht ganz das richtige Portal für mein Anliegen aber doch das richtige, um dies aufzuzeigen.
Meine Tochter ist seit vier Jahren für eine förderungsnahe Städtische Eigentumswohnung angemeldet. Sie spart fleissig darauf und freute sich schon eine zu bekommen.
4 Jahre nahm sie den jährlichen Termin war, um ihr Ansuchen immer zu verlängern.
Dieses Jahr hat sie es leider vergessen.
Sie arbeitet in der Klinik, hat viel zu tun und deswegen ( auch Corona bedingt) den Termin übersehen.
Als sie es merkte hat sie sofort angerufen.
Die Auskunft war: ihr Akt wurde geschlossen, sie kann es auch erst wieder in einem Jahr probieren und natürlich ist auch ihre Reihung weg.
Warum diese Regel, die ja bei Mietwohnungen durchaus Sinn ergibt, da sich die Situation der Mieter kurzfristig ändern kann, auch bei Eigentumswohnungen angewendet wird, ist nicht zu verstehen. Hier wird sich die Situation des Käufers-in, dem Innsbrucker Immobilienmarkt geschuldet, nie ändern, außer man macht einen Lotto Sechser und kann dann eine Wohnung kaufen.
Auch dass man nicht hergeht und mit einem kurzen Mail oder Sms auf den Ablauf dieses Stichtages hinweist ist nicht nachvollziehbar . Dieses rigorose von der Liste streichen ist einfach intolerant und gehört geändert . Auch in anderen Gemeinden wird dies nicht so praktiziert.
Hier wird miserable Klientelpolitik auf den Schultern und der Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen praktiziert .
Es sollte schon auch das Ziel sein das Jugendliche und junge Erwachsene Eigentum erwerben können um ihren Lebensraum abzusichern.
Gleichzeitig steht im Vorspann der Bürgermeldungen man solle doch verstehen dass es Corona bedingt zu Verzögerungen kommen kann. Das müsst dann aber schon für alle gelten. Doch das gemeine Volk soll sich an alles halten! Danke, sehr toll!!!
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 08.02.2022 um 10:48 Uhr
Titel: AW: Vergaberichtlinien für Städtische Eigentumswohnung
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Sehr geehrter Herr Z.,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Christian Zabernig, Amt für Wohnungsservice, Tel. Nr. +43 512 5360 2128, post.wohnungsservice@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
Profilbild
VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 08.02.2022 um 11:01 Uhr
Titel: AW: AW: Vergaberichtlinien für Städtische Eigentumswohnung
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Danke. Sehr nett!
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 08.02.2022 um 11:23 Uhr
Titel: AW: AW: AW: Vergaberichtlinien für Städtische Eigentumswohnung
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Sehr geehrter Herr Z.

Gerne nehme ich mit Ihnen bzgl. Ihres Anliegens Kontakt auf, um den Fall Ihrer Tochter mit Ihnen zu besprechen. Vielfach lässt sich in einem Gespräch manches besser kommunizieren, als dies über eine email-Korrespondenz möglich ist. Gerne teilen Sie mir Ihre Telefonnummer unter der email-Adresse post.wohnungsservice@innsbruck.gv.at mit. Ich werde anschließend mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Ihr Anliegen gemeinsam mit Ihnen betrachten.

Freundliche Grüße

Christian Zabernig

Stadtmagistrat Innsbruck
Wohnungsservice


 
Bereits registriert? | Registrieren
STANDORT DER MELDUNG
DIESE SEITE TEILEN