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Verkehrsregelung Kreuzung Kirschentalgasse - Mariahilfstraße

Meldungsnummer 377/2023
Erstellt am 15.06.2023 um 02:26 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Mariahilfstraße 50
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 6 Kommentare
Erledigt am 15.06.2023
Dauer 11 Stunden
BESCHREIBUNG
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Mich würde interessieren, wie die Vorrangregelungen bezüglich den Fahrrädern und Autos auf dieser Kreuzung aussehen.

- Müssen Autos den Fahrradfahrern Vorrang geben?
- Dürfen Fahrradfahrer einfach über die Kreuzung fahren, oder müssen sie das Rad schieben?

Das Hauptproblem ist, wenn ein Fahrradfahrer von der Kirschentalgasse kommt, ein Auto das auf die Kreuzung zufährt rechts überholt und dann versucht, direkt vor dem Auto die Kreuzung zu überqueren.

Es gibt hier m. E. keine klaren Verkehrszeichen, die allen Verkehrsteilnehmern eindeutig die Regelung anzeigen.

Relativ gefährliche unübersichtliche Situation, für die Fahrradfahrer, aber auch für die Autofahrer, die schlecht reagieren können, da sie die Radfahrer zuerst gar nicht sehen.

Bitte um Info.
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 15.06.2023 um 07:22 Uhr
Titel: AW: Verkehrsregelung Kreuzung Kirschentalgasse - Mariahilfstraße
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Das ist ganz klar: das ist ein Fußgänger und Radfahrübergang, da haben die Fußgänger und Radfahrer Vorrang, egal woher sie kommen.
 
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Kommentar erstellt am: 15.06.2023 um 08:23 Uhr
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Das ist eindeutig eine Radfahrerüberfahrt - die sollte jeder Autofahrer kennen, wenn er einen Führerschein besitzt. Das Problem, das zurecht angesprochen wird, ist allerdings tatsächlich, dass Radfahrer hier von hinten kommen. Das gibt es auch an anderen Stellen, bspw. Querung Fischerhäuslweg zum Ursulinenpark.

Die Radfahrer dürften sich laut StVo dieser Radfahrerüberfahrt mit nur maximal 10 km/h (="doppelte Schrittgeschwindigkeit") annähern, wenn Autos in der Nähe sind, damit der Autofahrer sie rechtzeitig wahrnehmen kann. Das wird sicher nicht immer eingehalten, insbesondere wenn man vom Kirschental hinunterkommt. Vielleicht sollte man hier ein rotes Aufmerksamkeitsfeld aufpinseln, damit Autofahrer und Radfahrer besser darauf achten. Aber das habe ich auch am Fischerhäuslweg schon eingemeldet und wurde leider nicht gemacht.
 
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Kommentar erstellt am: 15.06.2023 um 08:57 Uhr
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Sehr geehrter Melder,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die zuständige Referentin Mag. Doris Stefanon, Referat Straßenverkehr und Straßenrecht, Tel. Nr. +43 512 5360 4300, post.verkehrsrecht@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Sie wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
David Haberl
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
Innsbruck
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Kommentar erstellt am: 15.06.2023 um 14:03 Uhr
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Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihren Anfrage.

Auszug aus der Homepage www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/rad_fahren

Radfahrerüberfahrten
Auch wenn Radfahrerinnen/Radfahrer auf Radfahrerüberfahrten (wie auf allen Radfahranlagen) Vorrang haben, dürfen sie sich diesen – außer es befinden sich aktuell in unmittelbarer Nähe keine Kraftfahrzeuge – nicht beliebig schnell nähern: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt bei der Annäherung an ungeregelte Radfahrerüberfahrten (das sind solche, die weder durch Arm- noch durch Lichtzeichen geregelt werden) eine Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h vor. Dies entspricht ungefähr dem doppelten Schritttempo.

Darüber hinaus darf man eine Überfahrt mit dem Rad nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenkerin/Lenker überraschend befahren.


Freundliche Grüße
Fuß- und Radkoordination
 
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Kommentar erstellt am: 17.06.2023 um 07:52 Uhr
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Ich bin der Meinung, dass hier Verkehrszeichen fehlen. Wenn ich mich nicht irre sind sowohl bei Fußgängerübergängen, als auch bei Radübergängen Verkehrszeichen nötig. Bodenmarkierungen alleine sind zu wenig.
Bei jedem anderen Schutzweg gibt es diese. Warum hier nicht. Kann es sein, dass diese Übergänge dadurch gar nicht korrekt ausgestattet und damit ungültig sind?
 
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Kommentar erstellt am: 17.06.2023 um 15:39 Uhr
Titel: AW: Verkehrsregelung Kreuzung Kirschentalgasse - Mariahilfstraße
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Es gibt da eine Signalanlage , somit muss kein Schild stehen
 
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