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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Verkehrsspiegel beschädigt

Meldungsnummer 847/2022
Erstellt am 16.12.2022 um 11:08 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Brandjochstraße 4
6020 Innsbruck
Status Nicht möglich
Kommentare 3 Kommentare
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Der Verkehrsspiegel in der Brandjochstraße Höhe Haus 2a/4 ist seit gut zwei Wochen beschädigt.
Könnte man diesen viel zu kleinen Spiegel gleich gegen eine größeren tauschen?
Vielen Dank und beste Grüße

KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 16.12.2022 um 11:38 Uhr
Titel: AW: Verkehrsspiegel beschädigt
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Sehr geehrter Melder,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand DI Dr. Walter Zimmeter, Amt für Tiefbau, Tel. Nr. +43 512 5360 3112, post.tiefbau@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 12.04.2023 um 07:39 Uhr
Titel: AW: AW: Verkehrsspiegel beschädigt
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Sehr geehrte Frau Kröß-Tunner,
gibt es in dieser Angelegenheit nach mittlerweile vier Monaten etwas Neues?
Beste Grüße
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 15.05.2023 um 10:26 Uhr
Titel: AW: Verkehrsspiegel beschädigt
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Sehr geehrter Melder,
der von Ihnen genannte Spiegel, ist privat.

Private Spiegel müssen bei uns angesucht werden, gehen aber nach Aufstellung und Bezahlung der Partei in den Besitz und die Erhaltung des Antragstellers über. Auch für die korrekte Ausrichtung oder eine allfällige Reparatur ist der Antragsteller selbst zuständig.

Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
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