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Volksbegehren gegen Abschaffung des Bargelds

Meldungsnummer 361/2021
Erstellt am 15.06.2021 um 16:57 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Maria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 12 Kommentare
Erledigt am 17.06.2021
Dauer 1 Tag
BESCHREIBUNG
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Habe heute Mittag zufällig von einer Freundin erfahren, dass es eine Möglichkeit gibt (wo genau wusste sie nicht), gegen die Abschaffung
des Bargelds zu unterschreiben. Beide haben wir aber festgestellt, dass das nicht wirklich medienwirksam kommunizert wurde, im Gegenteil. Offensichtlich wurde es totgeschwiegen. Da ich heute Nachmittag ohnehin in den Rathausgalerien war, fragte ich mal einen
Mitarbeiter vom Bürgerservice, ob er etwas darüber wüsste. Er sagte, das Voksbegehren findet im 1. Stock statt, jeweils von 8:00 bis
12:00. Auf meine Frage, wie lange, bekam ich zur Antwort, das wüssten sie alle nicht. Ich sagte, das müsste doch zeitlich eingegrenzt sein,
1 Woche - 2 Wochen - oder ein bestimmtes Datum??? Nein, sagte der freundliche Mann zu mir, man (wer auch immer) hätte sie alle im Unklaren gelassen, es dauert halt, so lange es dauert. Es würde mich - und wahrscheinlich noch ein paar andere Leute - interessieren,
was da läuft. Offensichtlich wollen einige Leute, die FÜR die Abschaffung des Bargelds sind, verhindern,dass zu viele Leute das Volksbegehren unterschreiben!!! Dann können sie hinterher immer noch sagen: "Es gab ja diesbezüglich ein Volksbegehren, aber es haben
eben nicht genügend Leute unterschrieben". Das kommt mir ein bisschen wie in England vor, wo man die Bevölkerung auch nicht richtig
informiert hat,was ein Brexit aus der EU für Folgen haben kann. Ich erwarte mir jedenfalls, dass diese Möglichkeit, gegen die Abschaffung
des Bargelds zu unterschreiben (nennen Sie's Volksbegehren oder sonst wie), ZEITNAH und DEUTLICH der Öffentlichkeit bekanntgegeben wird! ! ! Eigentlich würde es mich ja auch noch interessieren, wer dieses Chaos angezettelt hat = dafür verantwortlich ist, aber das werden
wir wohl nie erfahren!?!
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 16.06.2021 um 10:48 Uhr
Titel: AW: Volksbegehren gegen Abschaffung des Bargelds
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Sehr geehrte Frau J.,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die zuständige Amtsvorständin Mag. Edith Fankhauser, Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung, Tel. Nr. +43 512 5360 3215, post.bezirks.gemeindeverwaltung@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Sie wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
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Kommentar erstellt am: 16.06.2021 um 12:33 Uhr
Titel: AW: Volksbegehren gegen Abschaffung des Bargelds
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Wäre gut, sich vorher über den Prozess von Volksbegehren zu informieren, bevor man solch unqualifizierte Äußerungen tätigt.
 
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Kommentar erstellt am: 16.06.2021 um 12:35 Uhr
Titel: AW: Volksbegehren gegen Abschaffung des Bargelds
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Zudem werden alle Volksbegehren gleich kundgetan. Wenn Medien dann manche stärker in den Fokus rücken als andere, ist das ihre Sache und nicht das Problem der Regierung, und schon gar nicht der Stadt Innsbruck.
 
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Kommentar erstellt am: 17.06.2021 um 01:31 Uhr
Titel: AW: Volksbegehren gegen Abschaffung des Bargelds
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oh - oh - oh - da hat sich wohl jemand sehr auf den Schlips getreten gefühlt. Es gibt einen sehr schönen Satz, der da lautet: ANGRIFF IST
DIE BESTE VERTEIDIGUNG! Wer meine Meldung genau genug gelesen hat, wird verstanden haben, dass ich NIEMANDEN BESCHULDIGT
HABE! Im Gegenteil, ich wollte wissen, wer dafür verantwortlich ist, aber das werden wir ja evtl. von Frau Mag. Edith Fankhauser erfahren.
Mag sein, dass ich den Ausdruck "Volksbegehren" für diese Sache unglücklich gewählt habe, aber darum geht es hier ja nicht. Das ist reine
Wortklauberei, wenn man sonst nichts dazu beitragen kann. Und man braucht nicht "päpstlicher als der Papst" zu sein. Also nennen wir
diese Aktion evtl. ganz neutral "Unterschiftenaktion gegen die Abschaffung des Bargelds", die ja wirklich nicht (zumindest bis jetzt) öffentlich gemacht wurde. Denn die Abschaffung des Bargeldes wäre ja ein gravierender Einschnitt in unser aller Leben, so oder so.
Also muss man auch die Möglichkeit bekommen, sich dagegen zu wehren, und sei's nur mit einer Unterschrift auf dem entsprechenden
Formular. Und zu dem Thema: "die Medien rücken manche Sachen mehr in den Fokus als andere" möchte ich noch sagen, dass DIESE
Sache überhaupt nicht in irgendeinen Fokus gerückt wurde. Und erzählen Sie mir bitte nicht, dass da irgendwelche Medien (wen immer Sie damit meinen) hergehen und in den Rathausgalerien eine Unterschriftenaktion veranstalten können. Ich denke doch, dass das nur mit
Billigung der Regierung stattfinden kann.
 
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Kommentar erstellt am: 17.06.2021 um 15:53 Uhr
Titel: AW: Volksbegehren gegen Abschaffung des Bargelds
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Sehr geehrte Frau J.,

die Anmeldung des Verfahrens für ein Volksbegehren sowie die Beantragung der Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren ist beim Bundesminister für Inneres (in der Folge BMI) vorzunehmen. Das Volksbegehren muss eine durch Bundesgesetz zu regelnde Angelegenheit betreffen und kann in Form eines Gesetzesantrages oder einer Anregung gestellt werden.

Innerhalb von zwei Wochen wird seitens des BMI über die Anmeldung entschieden. Die Anmeldung ist zuzulassen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Wird die Anmeldung zugelassen, so wird das Volksbegehren im Zentralen Wählerregister (in der Folge ZeWaeR) registriert. Gleichzeitig wird die Möglichkeit, für das Volksbegehren Unterstützungserklärungen online zu tätigen oder durch eine Gemeinde vormerken zu lassen, im ZeWaeR aktiviert und eine Einsichtnahme in den Text des Volksbegehrens im Weg des ZeWaeR ermöglicht.

Ab der erfolgten Registrierung können somit Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren getätigt werden – und zwar unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder via Internet.

Derzeit können unter anderem für das seit 31. Mai 2021 registrierte Volksbegehren „FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG“ Unterstützungserklärungen abgegeben werden:

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher), können für die oben genannten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online (mittels „Bürgerkartenumgebung“, insbesondere per „Handy-Signatur“) möglich.

Eine rechtsgültige Unterstützung hat in der Weise zu erfolgen, dass der Antrag von mindestens 8.401 Personen (die Zahl richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung) unterstützt sein muss. Wurde eine ausreichende Zahl an Unterstützungserklärungen (zumindest 8.401) getätigt, so können die Proponentinnen und Proponenten eines Volksbegehrens jederzeit einen Einleitungsantrag beim Bundesminister für Inneres einbringen. Ab dem Zeitpunkt der Einbringung eines Einleitungsantrages ist die Möglichkeit, für das Volksbegehren Unterstützungserklärungen online zu tätigen oder durch eine Gemeinde vormerken zu lassen, nicht mehr möglich.

Wird dem Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens vom Bundesminister für Inneres stattgegeben, so wird ein Eintragungszeitraum im Ausmaß von acht aufeinanderfolgenden Tagen festgesetzt und auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet verlautbart. Eintragungen werden im genannten Eintragungszeitraum von der Eintragungsbehörde entgegengenommen. Zum Beginn des Eintragungszeitraums wird die Möglichkeit eingeräumt, für das Volksbegehren Unterstützungserklärungen online zu tätigen oder durch eine Gemeinde vormerken zu lassen. Am letzten Tag des Eintragungszeitraums endet die Möglichkeit, für das Volksbegehren Unterstützungserklärungen online zu tätigen oder durch eine Gemeinde vormerken zu lassen, um 20:00 Uhr.

Das Werben für eine Vielzahl von Unterstützungserklärungen obliegt der Proponentin / dem Proponenten eines Volksbegehrens bzw. allenfalls dritten Personen, jedoch nicht – wie Ihrerseits beanstandet - der Gemeinde – im konkreten Fall der Stadt Innsbruck.

Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres: https://www.bmi.gv.at/411/start.aspx#pk_00.


Ich hoffe, Ihr Anliegen damit beantwortet zu haben.

Freundliche Grüße

MMag. Maximilian Asen
(in Vertretung für Frau Mag. Edith Fankhauser)
 
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Kommentar erstellt am: 17.06.2021 um 17:02 Uhr
Titel: AW: Volksbegehren gegen Abschaffung des Bargelds
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Sehr geehrter Herr MMag. Asen, vielen Dank für Ihre Erklärung bezüglich Volksbegehren. Eine Sehr interessante und ausführliche Information. Allerdings kann ich mich mit dieser Antwort nicht ganz zufrieden geben, denn sie geht eigentlich an meiner Bürgermeldung
"vorbei". Mein Anliegen geht dahin, dass die Möglichkeit, in dieser Angelegenheit zu unterschreiben, für meinen Geschmack nicht genügend
öffentlich gemacht wurde.Ok.,wenn das nicht Sache der Stadt Innsbruck ist - wessen Sache ist es dann? Es hat nicht jeder einen Kontakt
zum Innenministerium und man kann auch nicht täglich das Internet durchforsten, ob es ein Volksbegehren gibt, das man unterschreiben
möchte. Normalerweise werden solche Volksbegehren schon allein durch das Fernsehen "breitgetreten" - wie derzeit z.B. das Volks-
begehren gegen Korruption. Das kommt u.U. 3 - 4 mal am Tag - bei praktisch jeder Nachrichtensendung, also nicht zu überhören bzw.
zu übersehen. Aber hier - NICHTS! TOTGESCHWIEGEN! Ich habe es - wie schon erwähnt - durch Zufall von einer Freundin erfahren. Die wusste aber nicht, dass das bereits seit 31. Mai läuft. Im letzten Stadtblatt gab's mal einen kurzen Artikel mit dem Titel "Ist Bargeld ein Stück geprägte Freiheit?" Da hätte es sich angeboten, gleich für besagtes Volksbegehren zu werben. Auch hier "NICHTS"! Ja, ich weiß, was jetzt
kommt: das hat das Stadtblatt nicht zu entscheiden. O.k. Warum beauftragen dann nicht der/die Verantwortlichen das Stadtblatt, über
das Volksbegehren zu berichten? Das Stadtblatt ist doch sehr weit verbreitet, es kommt per Postwurf jede Woche und kostet nichts.
Kurz und gut: ich bin einfach verärgert, dass so ein WICHTIGES Volksbegehren nicht öffentlich gemacht wird/wurde und es entsteht
aufgrund dessen halt der Eindruck, dass die Verantwortlichen offensichtlich nicht wollten, dass zu viele Leute das unterschreiben. Es ist
mir egal, wer letztendlich dafür verantworlich war - wer immer - er/sie hat's vergeigt. Danke.
 
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Kommentar erstellt am: 17.06.2021 um 17:26 Uhr
Titel: AW: AW: Volksbegehren gegen Abschaffung des Bargelds
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wtf... du willst es offenbar nicht verstehen oder?

dieses Volksbegehren hat den gleichen Prozess zu durchlaufen wie alle anderen auch

der Grund, warum das nicht medial präsent ist, ist, dass es einfach niemanden interessiert

und das Stadtblatt ist eine unabhängige Zeitung, die kann man nicht damit "beauftragen", über etwas zu berichten

wenn dir dieses Volksbegehren so wichtig ist, steht es dir frei, dafür mit deinem eigenen Geld Werbung zu machen - wo auch immer, im Stadtblatt oder sogar in der Kronenzeitung

langer Rede kurzer Sinn: dieses Begehren wurde genauso öffentlich gemacht, wie alle davor auch - im Rahmen der gesetzlichen Regeln
es gibt keine Bevorzugung,nur weil du es wichtiger findest, als andere Begehren
 
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Kommentar erstellt am: 18.06.2021 um 15:14 Uhr
Titel: AW: AW: AW: Volksbegehren gegen Abschaffung des Bargelds
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Ach, hält hier jetzt auch die coole Jugendsprache samt ungefragtem Duzen Einzug? Gibt's für wtf und oida nicht genug anderweitige Verwendung oder könnt Ihr tatsächlich nichts mehr anderes?
 
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Kommentar erstellt am: 18.06.2021 um 19:15 Uhr
Titel: AW: AW: AW: AW: Volksbegehren gegen Abschaffung des Bargelds
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ja bei so viel Dummheit des Melders fällt einem leider nichts mehr ein...
 
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Kommentar erstellt am: 19.06.2021 um 23:32 Uhr
Titel: AW: AW: AW: AW: AW: Volksbegehren gegen Abschaffung des Bargelds
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Das ist hier nicht Facebook oder Twitter, wo Kommentare von anderen Usern gefordert werden, das hier ist eine Bürgermeldungsplattform vom Bürger an die Stadt. Wenn Ihnen also eine Meldung"zu dumm" ist, ist das so, einfach nicht lesen und erst recht nicht kommentieren. Hier fragt keiner nach der Meinung anderer Benutzer. Also, diese Dinge dürfen gerne auf Facebook & Co bleiben.
 
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Kommentar erstellt am: 20.06.2021 um 10:47 Uhr
Titel: AW: AW: AW: AW: AW: AW: Volksbegehren gegen Abschaffung des Bargelds
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Korrekt - für Meldungen an die Stadt. Da diese Meldung aber bei der Stadt auch komplett an der falschen Adresse ist, muss man mit Kommentaren rechnen...
 
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Kommentar erstellt am: 20.06.2021 um 13:34 Uhr
Titel: AW: AW: AW: AW: AW: AW: AW: Volksbegehren gegen Abschaffung des Bargelds
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Kommentare ja, aber keine Beleidigungen oder ähnliches. Und "wtf" hat in offizieller Kommunikation außerhalb der sogenannten"Sozialen Medien" nichts verloren. Ganz einfach. Zumal sich die Stadt schon selbst zu helfen weiß, dazu braucht es "dich" ganz gewiss nicht
 
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