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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ideen zur Stadtgestaltung bitten wir auf neuen Beteiligungsplattform der Stadt Innsbruck unter mitgestalten.innsbruck.gv.at in der Rubrik „Vorschläge“ einzureichen.
Um eine schnellere und richtige Zuordnung sowie letztlich eine Lösung des Mangels zu gewährleisten, bearbeitet das Bürgerservice die Meldungen erst vor, bevor sie online gestellt werden. Meldungen, die erledigt sind, schließt das System automatisch.

Hinweis: Die Veröffentlichung der Meldungen erfolgt während der Öffnungszeiten des Bürgerservice.

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Vorplatz Finanzamt

Meldungsnummer 617/2024
Erstellt am 03.06.2024 um 12:54 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Innrain 32
6020 Innsbruck
Status Nicht möglich
Kommentare 1 Kommentar
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Kann die Stadt auf die Grundbesitzerin einwirken, den ungenutzten großen ehemaligen Parkplatz vor dem "Finanzamt" auch zu begrünen? Der vorhandene Grünstreifen kann sicher erweitert werden. Im Moment hat der leere asphaltierte Platz keinen (klimatischen) Mehrwert gegenüber dem vormaligen Parkplatz. Wie in einer ähnlichen Meldung hier zum Karl-Rahner-Platz betrifft es vermutlich die BIG, mit der die Stadt sicher Besprechungstermine unterhält. Danke!
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 03.06.2024 um 15:05 Uhr
Titel: AW: Vorplatz Finanzamt
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als Grundstückseigentümer ist für Ihr Anliegen die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. zuständig.
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