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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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Vorschriftswidrig abgestellter Leihscooter

Meldungsnummer 189/2024
Erstellt am 20.02.2024 um 12:41 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Kravoglstraße
6020 Innsbruck
Status Angenommen
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Kommentar erstellt am: 20.02.2024 um 22:36 Uhr
Titel: AW: Vorschriftswidrig abgestellter Leihscooter
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Verständnisfrage: warum darf der so nicht stehen?
 
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Kommentar erstellt am: 20.02.2024 um 23:10 Uhr
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Warum? Weil es strikt verboten ist, Scooter am Gehweg zu parken, zu fahren und auch nicht zu zweit ! Wenn man des Lesens mächtig ist, stehen all diese Dinge gross unten vorne auf jedem Leihscooter und natürlich auch in den gesetzlichen Vorgaben !
 
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Kommentar erstellt am: 20.02.2024 um 23:26 Uhr
Titel: AW: Vorschriftswidrig abgestellter Leihscooter
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Dass das Abstellen auf Gehwegen verboten ist, war mir nicht bekannt, habe gedacht, es gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für Fahrräder
 
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Kommentar erstellt am: 21.02.2024 um 07:13 Uhr
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Aber jeder kommt vorbei!!!! STRIKT?
 
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Kommentar erstellt am: 21.02.2024 um 09:03 Uhr
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Welches Gesetz verbietet es den Scooter auf Gehsteigen zu parken?
Bisher konnte ich nur Gesetze finden die es ab 2,5m Breite erlauben, da für Scooter die selben Gesetze wie für Fahrräder gelten...
 
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Kommentar erstellt am: 21.02.2024 um 07:32 Uhr
Titel: AW: Vorschriftswidrig abgestellter Leihscooter
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Aus der Straßenverkehrsordnung in Paragraph 68 (4):
"Fahrräder sind so aufzustellen, daß sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden"
Ich sehe jetzt nicht die ganze Umgebung auf dem Foto, aber für mich sieht es soweit schon vorschriftsgemäß aus ;)

 
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Kommentar erstellt am: 21.02.2024 um 08:18 Uhr
Titel: AW: Vorschriftswidrig abgestellter Leihscooter
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Guten Tag,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die zuständige Stadträtin Mag. Uschi Schwarzl, Tel. Nr. +43 512 5360 1332, uschi.schwarzl@magibk.at, weitergeleitet. Sie wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
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