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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Wahlplakat Einsehbarkeit Strassenkreuzug

Meldungsnummer 495/2024
Erstellt am 06.05.2024 um 18:50 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Fritz-Pregl-Straße Ecke Schöpfstraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 21.05.2024
Dauer 14 Tage
BESCHREIBUNG
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Guten Tag,

an der Kreuzung von der Fritz-Pregl-Straße kommend (am Ende der Einbahn von Süd nach Nord), behindert ein Dreiecks-steher mit Wahlwerbung die Sicht auf eventuellen Querverkehr bei der Einfahrt in die Schöpfstraße.

Es wäre schön, wenn der Steher etwas versetzt werden könnte. Herzlichen Dank,
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 07.05.2024 um 09:52 Uhr
Titel: AW: Wahlplakat Einsehbarkeit Strassenkreuzug
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Guten Tag,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die zuständige Referentin Mag. Doris Stefanon, Referat Straßenverkehr und Straßenrecht, Tel. Nr. +43 512 5360 4300, post.verkehrsrecht@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Sie wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 21.05.2024 um 09:12 Uhr
Titel: AW: Wahlplakat Einsehbarkeit Strassenkreuzug
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Sehr geehrte,

wir lassen sämtliche Wahlplakate über welche Meldungen einlangen überprüfen und treffen gegebenenfalls weitere Veranlassungen.

Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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