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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Zumutung Entkernung Kärntnerstr

Meldungsnummer 588/2021
Erstellt am 17.09.2021 um 14:53 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Kärntnerstraße 44
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 22.09.2021
Dauer 5 Tage
BESCHREIBUNG
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Finde es eine Zumutung was man sich alles bieten lassen muss. Die alten Häuser der Kärntnerstr werden heute entkernt. Der Unrat wird aus dem 2. Stock mit Wucht in die Container geworfen. Von 3 Mitarbeitern. Seit dem Morgen, auch mittags. Das dürfen die Anrainer wie lange nun ertragen????
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 21.09.2021 um 11:16 Uhr
Titel: AW: Zumutung Entkernung Kärntnerstr
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Sehr geehrter Herr P.,
da die angesprochene Baustelle keine öffentliche Verkehrsfläche beansprucht, leite ich Ihre Meldung mit Bitte um direkte Bearbeitung an die Bau- und Feuerpolizei weiter.
Freundliche Grüße
Martina Gura
Stadtmagistrat Innsbruck, Tiefbau
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 22.09.2021 um 15:06 Uhr
Titel: AW: Zumutung Entkernung Kärntnerstr
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Sehr geehrter Herr P!

Für den von Ihnen gemeldeten Abbruch liegt eine Bauanzeige vor und es ist damit zulässig, dass die Häuser Kärntner Straße 44, 46, 48 und 50 entkernt und später zur Gänze abgebrochen werden.
Für die Ausführung des Abbruchs wurde der Baupolizei eine Fachfirma gemeldet und als Ansprechperson ein Bauleiter genannt. Relevant für die Baupolizei ist für die Ausführung des Abbruchs, dass eine ausreichende Baustellenabsicherung vorliegt, keine Gefährdung für die Nachbarn bzw. öffentlichen Flächen bestehen und, dass sinngemäß laut Baulärmverordnung kein übermäßige Lärmentwicklung entsteht.
Gegen die Entsorgung der Restmassen über die Fenster bestehen leider keine Vorbehalte, solange dadurch keine Flächen ausserhalb der Baustelle gefährdet werden.
Bezüglich des Lärms habe ich mit dem zuständigen Bauleiter Rücksprache gehalten. Es wird zukünftig auf eine Verringerung der Lärmentwicklung geachtet. Die Arbeitszeiten für laute Tätigkeiten wurden mit 7:30-12:00 und 13:00 bis 17:00 angegeben. Weiters wurde mitgeteilt, dass die Entkernungsarbeiten bald abgeschlossen sind.

Ich hoffe diese Antwort ist für Sie ausreichend.

Freundliche Grüße


Dipl. Ing. Daniel Schaffenrath
Referent
BAU- UND FEUERPOLIZEI
Hochbau, Brandschutz und Bauphysik




 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 22.09.2021 um 16:56 Uhr
Titel: AW: Zumutung Entkernung Kärntnerstr
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Danke für die ausführliche Antwort. LG Heribert
 
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