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Zweitwohnsitz in der Sillschlucht?

Meldungsnummer 545/2023
Erstellt am 02.08.2023 um 16:03 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Sillschlucht
6020 Innsbruck
Status Angenommen
Kommentare 2 Kommentare
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Wenn man am Berg Isel von der Aussichtsplattform "Drachenfelsen" noch 300 Meter weiter geht und dann einen kleinen Waldweg steil nach links unten steigt, kommt man zu einem schönen Strand in der Sillschlucht.

Das Problem dabei ist, dort unten steht direkt am Bach eine grosse Holzhütte, die wohl als Zweitwohnsitz dient und auf einer Länge von ca. 100 Metern stehen mehr als ein Dutzend Schilder mit Aufschriften wie "Betreten strenstens verboten" oder "Videoüberwacht! Bei Betreten Besitzstörungsklage" oder "Privatgrund Anzeige bei Betreten" etc. Bemalt mit roten Flecken, die an Blut erinnern sollen.

Meine Fragen dazu: Gibt es in der Sillschlucht, diekt am Wasser, private Grundeigentümer? Wenn ja, dürfen die sich da ein Feriendomizil hinbauen? Sollte das Ganze illegal sein, was werden sie unternehmen?

Vielen Dank für ihre Antwort.

KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 03.08.2023 um 10:01 Uhr
Titel: AW: Zweitwohnsitz in der Sillschlucht?
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Sehr geehrter Melder,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand DI Andreas Wildauer, Amt für Wald und Natur, Tel. Nr. +43 512 5360 7180, post.wald.natur@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
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Kommentar erstellt am: 01.09.2023 um 11:43 Uhr
Titel: AW: Zweitwohnsitz in der Sillschlucht?
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Könnt es sich hier evtl. um das sg "Sillschluchthüttle" handeln?

Ich vermute, dass dort Campieren, Lärm und Feuer machen gar nicht erlaubt ist, oder?
Evtl. ist das einfach ein illegaler Schwarzbau in einem Naturschutzgebiet?

Siehe auch die öffentliche Fotos von einem gewissen Martin K. (evtl. der wackere Verantwortliche?):

https://goo.gl/maps/3pkWYBnXWF7zrFs27

https://goo.gl/maps/VyzvPuPYKLazPxa26

https://goo.gl/maps/NZVy4BgmXDMCw7SBA ( Notstromgenerator, Kettensäge, Benzinkanister, offenbar alles dabei ... )

PS: "Das Campieren außerhalb von Campingplätzen ist gemäß Tiroler Campinggesetz verboten. Sonst droht eine Strafe von bis zu 220 Euro", weiß der ÖCC-Experte. Kommen Verstöße gegen das Abfallwirtschafts-, das Naturschutz- und das Feldschutzgesetz hinzu, sind Strafen im hohen dreistelligen oder sogar vierstelligen Bereich fällig.
Quelle: https://www.oeamtc.at/presse/oecc-wildcampen-in-oesterreich-regeln-und-strafen-der-bundeslaender-unterschiedlich-38722492
 
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