Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Innsbruck. Herzlich willkommen
Guten Tag,

auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
Zurück zur Startseite

illegale Müllablagerung

Meldungsnummer 492/2024
Erstellt am 04.05.2024 um 15:41 Uhr
Kategorie Sonstiges
Standort Hegnerstraße
6020 Innsbruck
Status Nicht möglich
Kommentare 4 Kommentare
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Rückseite des Wohngebietes wurden mehrere Gegenstände (unter anderem: Kühlschrank, Kästen, Bürostuhl, etc.) illegal entsorgt und liegen hier schon bereits seit längerer Zeit. Da dieser Weg öfters von Fußgänger, Spaziergänger mit Hunden, Radfahren eine gute Verbindung zum Langen Weg herstellt und durch abgelagerte Gegenstände unter anderem auch Scherben auf dem Weg sind, bitte ich um Entfernung dieser Gegenstände.
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 06.05.2024 um 10:36 Uhr
Titel: AW: illegale Müllablagerung
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Guten Tag,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Ing. Johannes Wetzinger, Amt für Straßenbetrieb, Tel. Nr. +43 512 5360 8253, post.strassenbetrieb@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 06.05.2024 um 10:51 Uhr
Titel: AW: illegale Müllablagerung
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Sehr geehrter Melder,

ein Mitarbeiter hat soeben die Hegnerstraße befahren, konnte jedoch keinen Sperrmüll finden. Können Sie bitte den Ablageort genauer beschreiben damit wir die Zuständigkeiten prüfen können?

Besten Dank und freundliche Grüße,
Ing. Christoph Gruber
(Straßenbetrieb)
 
Profilbild
VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 06.05.2024 um 21:50 Uhr
Titel: AW: AW: illegale Müllablagerung
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Ablagerung befindet sich auf der Rückseite des Campagne Areals auf dem leeren "Feld" bzw. vor allem auf dem Schotterweg welcher zum Langen Weg führt. Ich habe nun ein Bild mit dem markierten Gebiet angehängt.

Mit freundlichen Grüßen
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 08.05.2024 um 10:20 Uhr
Titel: AW: illegale Müllablagerung
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Sehr geehrter Melder,

der Straßenbetrieb ist ausschließlich für das öffentliche Gut zuständig,
Ich habe die Bürgermeldung zuständigkeitshalber an den Grundeigentümer weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen,
Ing. Christoph Gruber
(Straßenbetrieb)
 
Bereits registriert? | Registrieren
STANDORT DER MELDUNG
DIESE SEITE TEILEN