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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Oppolzerstraße - § 91 StVO

Meldungsnummer 403/2024
Erstellt am 09.04.2024 um 14:04 Uhr
Kategorie Straßenerhaltung, -zustand
Standort Oppolzerstraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 12.04.2024
Dauer 2 Tage
BESCHREIBUNG
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Für Fußgänger birgt die Benützung des Gehsteiges im unteren Bereich der Oppolzerstraße erhebliche Gefahren. Busse die von der Höttinger Auffahrt kommend in die Oppolzerstraße einfahren, sind gezwungen, entweder die Sperrlinie im Kreuzungsbereich zu überfahren, oder an den Gehsteig so knapp heran zu fahren, dass der Außenspiegel des Busses in den Gehsteig hineinragt. Diese Situation kann nur entschärft werden, wenn die an den Gehsteig grenzende Bepflanzung so geschnitten wird, das der gesamte Gehsteig frei bleibt. Dies ist derzeit nicht der Fall.
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 12.04.2024 um 10:34 Uhr
Titel: AW: Oppolzerstraße - § 91 StVO
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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Meldung!

Die zuständigen Anrainer wurden von uns auf Ihre Anrainerpflichten hingewiesen und zum Rückschnitt der Bepflanzung aufgefordert.

Mit freundlichen Grüßen
Amt Straßenbetrieb
 
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