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Gehsteig der Kreuzgasse nicht geräumt

Meldungsnummer 1032/2023
Erstellt am 05.12.2023 um 13:58 Uhr
Kategorie Straßenreinigung
Standort Kreuzgasse
6020 Innsbruck
Status Nicht möglich
Kommentare 1 Kommentar
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Der mit einem Pfosten markierte Fussgängergehweg an der Westseite der Kreuzgasse bei Wohnanlage Nr 16a nach Norden hin wird nicht geräumt. Kinder wissen nicht mehr wo sie gehen müssen , hier war tiefster Schnee. Unklar ob hier die HV für den gesamten Meter Grundgrenze verantwortlich ist oder nicht. So kann es jedenfalls nicht bleiben.Alle Kinder kommen nach der Schule von Norden herunter zu dieser prekären Stelle.
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 05.12.2023 um 15:05 Uhr
Titel: AW: Gehsteig der Kreuzgasse nicht geräumt
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Sehr geehrter Melder,

der gegenständliche Bereich befindet sich außerhalb des Kernbetreuungsgebietes.
Kernbetreuungsgebiet ersichtlich unter:
(https://www.innsbruck.gv.at/_Resources/Persistent/19013a5cf2a7aaea2a84d0bc653decf4f9c6c968/Kernbetreuungsgebiet.pdf)

Der an die Liegenschaft angrenzende 1m-Streifen muss somit gemäß §93 StVO vom Anlieger geräumt werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Ing. Christoph Gruber
(Straßenbetrieb)
 
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