Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Illegaler Sperrmüll
Meldungsnummer | 80/2023 |
Erstellt am | 15.02.2023 um 02:16 Uhr |
Kategorie |
Straßenreinigung
|
Standort |
Amraser Straße 6020 Innsbruck |
Status | Nicht möglich |
Kommentare | 2 Kommentare |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Es wurde vor ca. 2 Wochen ein Doppelbett vor dem Haus der Amraserstr. 91a illegal entsorgt. Bitte höflichst um Entfernung.
KOMMENTARE
Sehr geehrter Melder,
nach Prüfung der Eigentümersituation muss ich Ihnen mitteilen, dass sich der Weg und somit die Sperrmüllablagerung in Privatbesitz befindet. Somit obliegt die Entfernung des Sperrmülls dem Eigentümer bzw. falls vorhanden dem Hausmeisterservice.
Ich bitte um Verständnis.
mit freundlichen Grüßen,
Amt für Straßenbetrieb
nach Prüfung der Eigentümersituation muss ich Ihnen mitteilen, dass sich der Weg und somit die Sperrmüllablagerung in Privatbesitz befindet. Somit obliegt die Entfernung des Sperrmülls dem Eigentümer bzw. falls vorhanden dem Hausmeisterservice.
Ich bitte um Verständnis.
mit freundlichen Grüßen,
Amt für Straßenbetrieb
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ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand Ing. Peter Hölzl, Amt für Straßenbetrieb, Tel. Nr. +43 512 5360 7250, post.strassenbetrieb@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice