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Abbiegespur Innrain bei Uni

Meldungsnummer 879/2023
Erstellt am 27.10.2023 um 13:57 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Innerkoflerstraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 07.11.2023
Dauer 10 Tage
BESCHREIBUNG
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Es ist verständlich dass dieser Kreuzungsbereich neu geregelt wurde, aber es ist nicht verständlich wieso man 10 m weiter nicht auch links abbiegen kann! Wie man immer wieder beobachten kann ist der Bedarf zur Gänze gegeben und die Leute sind einfallsreich um hier trotzdem abzubiegen also ist es umso unverständlicher es nicht zu erlauben. Auch der durch dies produzierte Umweg Verkehr ist sehr beträchtlich aber anscheinend ideell gewollt! Auch Platzmäßig wäre es leicht statt dieser sinnlosen aufgemalten Sperrfläche eine Abbiegespur zu kennzeichnen
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 02.11.2023 um 13:06 Uhr
Titel: AW: Abbiegespur Innrain bei Uni
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d.h., die Anrainer/innen der Häuser Innerkoflerstraße 6 etc können nicht in den Innrain nach Westen einbiegen? und kommen nunmehr wie in diese Richtung? über die Unikreuzung und Höttinger Au?
und die Notarztfahrzeuge und Rettungsfahrzeuge fahren erst den Umweg über die Unikreuzung wenn sie nach Westen wollen?

im Übrigen wird das Linksabbiege-Verbot kaum eingehalten, so fahren die Autofahrer halt weiter in die Straße ein ...... und behindern den Verkehrsfluß noch mehr.
 
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Kommentar erstellt am: 03.11.2023 um 06:47 Uhr
Titel: AW: Abbiegespur Innrain bei Uni
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Überlegt mal auf wessen Mist das gewachsen ist? Wer reduziert generell die Parkplätze in der Stadt? Grün = Tot. Bedenkt dies bei der nächsten Wahl.
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 07.11.2023 um 11:55 Uhr
Titel: AW: Abbiegespur Innrain bei Uni
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Guten Tag,

vor Erlassung der Neuregelung dieses Kreuzungsbereiches wurde ein Ermittlungsverfahren gem. StVO, in das die vorgeschriebenen internen und externen Fachdienststellen einbezogen wurden, durchgeführt. Unter anderem waren hier selbstverständlich auch die Sicherheitstechnik des LKI und auch der notärztliche Dienst eingebunden und erfolgte die Neuregelung auch in enger Abstimmung mit diesen. Zudem sind Einsatzfahrzeuge im Einsatz nicht an Verkehrsgebote bzw. –verbote gebunden. Das Linksabbiegen für Einsatzfahrzeuge ist demnach im Einsatzfall nach wie vor gegeben.
Das Linksabbiegen für den Individualverkehr wurde aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen (bspw. Rückstau in die Innerkoflerstraße – Beeinträchtigung Einsatzfahrzeuge, schlechte Sichtverhältnisse für Linksabbieger auf den von Westen kommenden Verkehr aufgrund des spitzen Winkels, Schleppkurvenproblematik für linksabbiegende LKW etc.) unterbunden.

Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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