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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Absolute Engstelle

Meldungsnummer 124/2022
Erstellt am 27.03.2022 um 19:59 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Burggraben
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 19 Kommentare
Erledigt am 12.04.2022
Dauer 15 Tage
BESCHREIBUNG
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Beim Blumenladen am Burggraben sind für Fußgänger nur mehr 70 Zwntimeter Platz zum Gehen - hat man für die Geschäftsverbreitwrungen und für Fahrradabstellplätze die Gehsteige erweitert???
Bitte einmal um eine qualifizierte Antwort bitte!
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 29.03.2022 um 10:28 Uhr
Titel: AW: Absolute Engstelle
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Dieses Thema wurde schon vor einiger Zeit einmal beschrieben. Es gab keine Antwort und geschehen ist auch nichts. Wie halt immer, bei den Bürgermeldungen, wenn's komplizierter wird als Lampen auszutauschen und Dreck wegzuräumen. Darf das Blumengeschäft den
Gehsteig zur Ausstellung der Blumentöpfe benützen oder nicht? Wenn nicht, dann gehört da endlich etwas unternommen! Ansonsten erklären Sie uns bitte, was Sache ist. Danke.
 
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Kommentar erstellt am: 29.03.2022 um 16:12 Uhr
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Vor vielen Jahren wurde in Österreich mal eine Regelbreite von 2 Metern und eine Mindestbreite von 1,5 Metern festgelegt. Selbst bei "baustellenbedingten, unvermeidbaren Eingriffen muss an Engstellen der Breitenbedarf eines Rollstuhlfahrers = 90 cm eingehalten werden"
 
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Kommentar erstellt am: 29.03.2022 um 20:36 Uhr
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Schön, dass es solche Gesetze bzw. Verordnungen gibt. Aber traurig, dass sich jeder, der frech genug ist, nach Bedarf darüber hinwegsetzen kann, ohne Sanktionen befürchten zu müssen.
 
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Kommentar erstellt am: 29.03.2022 um 22:53 Uhr
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Stimmt. In Innsbruck muss man es nur tun und dafür sorgen, dass das dagegen Vorgehen genug Arbeit bedeuten würde, dann passiert nichts. Selbst Anzeigen durch die Polizei werden nicht verfolgt, wenn es zu viel Arbeit für den Magistrat bedeuten würde (jüngste prominente Beispiele zeigen es eindrücklich).
 
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Kommentar erstellt am: 30.03.2022 um 07:52 Uhr
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Es wäre zumindest möglich, am Baumgitter ein Schild anzubringen, HIER keine Fahrräder abzustellen (2m in der anderen Richtung wäre das auch kein Problem, aber die Einhausungen animieren doch sehr, dort zu parken) wenn dort keine Räder stünden, ist es immer noch eng, aber weniger…
 
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Kommentar erstellt am: 07.04.2022 um 12:14 Uhr
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wie wärs damit gar nichts aufzustellen, keine Blumen oder nix damit endlich Platz ist?
Verstehe nicht warum Radln hier das Problem sein sollen...
 
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Kommentar erstellt am: 02.04.2022 um 12:14 Uhr
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Schon interessant: jetzt gab es so viele Kommentare von so vielen Leuten und Vorschläge, wie man es besser machen könnte. Nur: von den VERANTWORTLICHEN bzw. DEN DAFÜR ZUSTÄNDIGEN hat sich bis heute niemand gemeldet. Aber, wie heißt es so schön: keine Antwort ist auch eine Antwort. Daraus kann man dann schließen, wie weit (oder wenig weit) der Wille geht, an der Situation etwas zu ändern! Ist ja auch mit Arbeit (oder vielleicht sogar mit Ärger) verbunden. Oder vielleicht hat das Blumengeschäft einen "besonders schweren Stein im Brett" bei den entsprechenden Behörden?
 
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Kommentar erstellt am: 04.04.2022 um 13:58 Uhr
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Tip: wenn Sie eine Bürgermeldung erstellen, sollte sie unter SONSTIGES kategorisiert werden, da sie dann vom Bürgerservice angenommen und in die Richtige Abteilung weitergeleitet wird. Ich vermute, daß in bestimmten Abteilungen
 
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Kommentar erstellt am: 04.04.2022 um 14:00 Uhr
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die Mails einfach in irgendwelchen Posteingängen landen, die selten oder nie bearbeitet werden.
 
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Kommentar erstellt am: 04.04.2022 um 19:32 Uhr
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Das Thema ist der Stadt nicht angenehm - daher bleibt es unbeantwortet und es geschieht wie erwartet: N I C H T S. ?
 
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Kommentar erstellt am: 07.04.2022 um 07:37 Uhr
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Dann werden wir eben den noch unangenehmeren Weg wählen, nämlich Anzeige zu erstatten. Notfalls täglich.
 
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Kommentar erstellt am: 12.04.2022 um 10:15 Uhr
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Würde mich wirklich interessieren warum sich hier die Stadtverantwortlichen so gar nicht melden - vielleicht weiß man nicht was man antworten soll - ändern will man offensichtlich. N i c h t s !
- wie nicht anders erwartet -
 
Innsbruck
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Kommentar erstellt am: 12.04.2022 um 13:25 Uhr
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Sehr geehrte,

für die Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken wie z.B. durch Waren- und Werbeständer, Gastgärten, etc. ist eine verkehrsrechtliche Bewilligung erforderlich, welche nach den gesetzlichen Vorgaben erteilt oder nicht erteilt wird.
Es wird auch regelmäßig kontrolliert.
Sollten die entsprechenden Bewilligungen nicht vorhanden sein, werden die gesetzlich vorgesehenen weiteren Verfahren eingeleitet und abgewickelt.

Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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Kommentar erstellt am: 12.04.2022 um 18:11 Uhr
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Ich hätte zwei konkrete Fragen:

Ist in diesem Fall eine verkehrsrechtliche Bewilligung erteilt worden?

Wenn nicht, Westumgehung existiert seit. J a h r e n dieser unhaltbare Zustand?
 
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Kommentar erstellt am: 12.04.2022 um 18:13 Uhr
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Bitte wäre es möglich eine konkrete Beantwortung zu bekommen und keine Ausflüchte!
Vielen Dank
 
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Kommentar erstellt am: 12.04.2022 um 18:14 Uhr
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Und bitte nicht die Anfrage als erledigt grün abhaken wenn n i c h t s. !! erledigt wurde!
Vielen Dank dafür!
 
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Kommentar erstellt am: 12.04.2022 um 18:48 Uhr
Titel: AW: Absolute Engstelle
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nein, das ist keine Antwort sondern nur eine Flucht in Gesetzestexte.

Bitte sehen Sie sich die Situation an, sie ist für Bewohner und Touristen gleichermaßen nicht zielführend.

MfG
JH
 
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Kommentar erstellt am: 25.04.2022 um 22:03 Uhr
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Bin heute wieder vor Ort gewesen - nichts hat sich geändert ?!
 
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Kommentar erstellt am: 29.04.2022 um 06:55 Uhr
Titel: DBAW: AW: Absolute Engstelle
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Wenn sich nichts geändert hat ist es geprüft worden und gesetzeskonform. Es wurde auch ausreichend beantwortet.
 
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