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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Engstelle Gehsteig

Meldungsnummer 217/2022
Erstellt am 10.05.2022 um 15:35 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Franziskanerplatz
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 11 Kommentare
Erledigt am 11.07.2022
Dauer 61 Tage
BESCHREIBUNG
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Das dritte Mal die gleiche Bürgermeldungen, das dritte Mal die gleiche, nicht hilfreiche Antwort.
Man kommt auf dem Gehsteig weder mit Kinderwagen noch mit Rollstuhl durch.
Man muss mit Kinderwagen und Rollstuhl auf die Fahrbahn ausweichen.
Das ist gefährlich.
Und hier wird beharrlich mit ein und derselben copy-paste Antwort reagiert, die überhaupt nichts mit der Problemlösung zu tun hat.
Hier nun der vierte Versuch:
Gehsteig regelmäßig verstellt - Kinderwagen auf Straße - Rollstuhl auf Straße - gefährlich - Problem lösen bitte.
Folgende Antwort ist nicht hilfreich:

Sehr geehrte,

für die Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken wie z.B. durch Waren- und Werbeständer, Gastgärten, etc. ist eine verkehrsrechtliche Bewilligung erforderlich, welche nach den gesetzlichen Vorgaben erteilt oder nicht erteilt wird.
Es wird auch regelmäßig kontrolliert.
Sollten die entsprechenden Bewilligungen nicht vorhanden sein, werden die gesetzlich vorgesehenen weiteren Verfahren eingeleitet und abgewickelt.

KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 10.05.2022 um 16:14 Uhr
Titel: AW: Engstelle Gehsteig
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Sehr geehrter Herr R.,
ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die zuständige Referentin Mag. Doris Stefanon, Referat für Straßenverkehr und Straßenrecht, Tel. Nr. +43 512 5360 4300, post.verkehrsrecht@innsbruck.gv.at, weiter geleitet. Sie wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice
 
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Kommentar erstellt am: 24.05.2022 um 20:22 Uhr
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Noch keinerlei Kontaktaufnahme erfolgt.
 
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Kommentar erstellt am: 31.05.2022 um 20:15 Uhr
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Es sind mittlerweile drei Wochen vergangen seit dem Status „wird mit ihnen Kontakt aufnehmen“.
 
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Kommentar erstellt am: 11.05.2022 um 16:43 Uhr
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mittwoch vormittag 11.5.22 dieses bild!
durch werbetafeln an den baumgittern keine möglichkeit, räder anzuketten.
trotzdem eng! bin gespannt, was die zuständige abteilung jetzt unternimmt!
 
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Kommentar erstellt am: 14.05.2022 um 18:51 Uhr
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Da ist schlicht und einfach kein Platz für die Blumenkästen. Punkt. Auch wenn das der Stadt nicht gefällt, weil sich jemand damit beschäftigen müsste
 
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Kommentar erstellt am: 27.05.2022 um 12:04 Uhr
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Keine Erledigung, keine Antwort, ja so gehts auch!
Seit Monaten wird das Thema unter den Tisch gekehrt obwohl es eindeutige gesetzliche Bestimmungen gibt - keine Reaktion der Verantwortlichen!
 
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Kommentar erstellt am: 27.05.2022 um 13:36 Uhr
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keine reaktionen der zuständigen:
wie auch bei der meldung „fahrverbot herzog sigmund ufer“ — siehe foto!
gibt es zahlreiche bürgermeldungen, die nicht bzw nur mangelhaft beantwortet werden.
frau kröß—tunner hatte mir mal ein e–mail geschrieben, man habe probleme mit den zuständigen
abteilungen, überhaupt antworten zu erhalten. naja!
welche schlußfolgerungen wären da möglich ?
die magistratsbeschäftigten machen dienst nach vorschrift, oder
haben bedenken, etwas einzuleiten.
innsbruck ist offensichtlich anders!
schade!
eventuell sollte die stadt aus diesem bürgermeldungen system aussteigen!
 
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Kommentar erstellt am: 30.05.2022 um 16:30 Uhr
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Kommentar erstellt am: 04.06.2022 um 12:15 Uhr
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Wie erwartet ändert sich nichts an der Situation und melden wird sich auch niemand - bin gespannt wann die Meldung „verschwinden „ wird!
 
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Kommentar erstellt am: 10.06.2022 um 20:00 Uhr
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Nach wie vor keinerlei Kontaktaufnahme.
 
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Sehr geehrte,

für die Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken wie z.B. durch Waren- und Werbeständer, Gastgärten, etc. ist eine verkehrsrechtliche Bewilligung erforderlich, welche nach den gesetzlichen Vorgaben erteilt oder nicht erteilt wird.
Die zuständigen Stellen kontrollieren die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und ahnden die Nichteinhaltung auch regelmäßig.
Sollten die entsprechenden Bewilligungen nicht vorhanden sein, werden die gesetzlich vorgesehenen weiteren Verfahren eingeleitet und abgewickelt.
Nähere Auskünfte dürfen über dieses Portal nicht erteilt werden.
In den oben angeführten Verfahren haben auch Personen, welche allfällige Rechtswidrigkeiten anzeigen keine Parteistellung, weshalb keine Auskünfte zu diesen Verfahren erteilt werden dürfen.

Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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