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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Fahrerlaubnis Fuchslochweg?

Meldungsnummer 190/2021
Erstellt am 31.03.2021 um 16:41 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Fuchslochweg
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 06.04.2021
Dauer 5 Tage
BESCHREIBUNG
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Guten Tag,

Seit dem das Wetter schöner ist herrscht im Fuchsloch verständlicherweise reger Betrieb.
Leider stelle ich auch fest, dass vermehrt Mopeds und auch Autos bei dem von Spaziergängern beliebten Strecke unterwegs sind. (Parken dann bei Holzhütte/Abzweigung.)

Frage: in wieweit ist dort motorisierter Verkehr überhaupt erlaubt?

Wäre es nicht viel sinnvoller ab dem Friedhof bei (quasi) Umkehrschleife (dort wo Parkverbot besteht) ein Fahrverbot zu machen.
Das würde auch helfen, dass nicht so viele Autos die enge Straße entlang der Friedhofsmauer weiter fahren um erst in der Kurve zu wenden oder zu parken. Geparkt wird ja immer in der Kurve weil offensichtlich keine gebührenpflichtige Zone (oder nicht kontrolliert wird?). Der Verkehr dort ist sehr lästig wenn man mit zB Kinderwagen unterwegs ist weil man in die Wiese ausweichen muss...

Danke im Vorraus
MfG
JH
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 06.04.2021 um 14:27 Uhr
Titel: AW: Fahrerlaubnis Fuchslochweg?
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Sehr geehrte,

im auf der Karte im Anhang zur Meldung markierten Bereich besteht ein gesetzliches Parkverbot aufgrund der zu geringen Straßenbreite.
Wir werden die Mobile Überwachungsgruppe ersuchen diesen Bereich auch verstärkt zu kontrollieren.
Darüber hinaus werden wir auch das von Ihnen vorgeschlagene Fahrverbot prüfen.

Freundliche Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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