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Fragwürdige Bodenmarkierung

Meldungsnummer 382/2021
Erstellt am 23.06.2021 um 13:41 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Hans-Untermüller-Straße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 05.07.2021
Dauer 11 Tage
BESCHREIBUNG
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Wozu dienen die neu errichteten Bodenmarkierungen in der Hans-Untermüller- Strasse, wenn sich keiner daran hält u. es auch keine Konsequenz mit sich bringt! Darüber hinaus wäre es für die Unterstützung des Verkehrsflusses ohnedies sinnvoller gewesen nur einseitig eine BoMa vorzusehen!?
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 05.07.2021 um 09:03 Uhr
Titel: AW: Fragwürdige Bodenmarkierung
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Sehr geehrte,

in der Hans-Untermüller-Straße gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h.
Damit die geltende Geschwindigkeitsbeschränkung eingehalten und der zur Verfügung stehende Raum bestmöglich ausgenutzt werden, wurden Parkmarkierungen angebracht. An 2 Stellen wurde beidseitiges Parken vorgesehen.
An diesen Stellen ist die Sicht auf allfällige entgegenkommende Fahrzeuge gegeben und im Begegnungsfall muss ein Fahrzeuglenker anhalten.
Das trägt erheblich zur Geschwindigkeitsreduktion bzw. zur Einhaltung der verordneten 30 km/h bei.


Freundliche Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 17.07.2021 um 14:53 Uhr
Titel: AW: Fragwürdige Bodenmarkierung
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Warum wird es aber nicht kontrolliert zumal im Begegnungsfall auf Grund der falsch parkenden Autos das Ausweichen kaum möglich ist!
….weshalb ist dann in der Klammstraße das beidseitig parken nicht erlaubt, auch hier gäbe es eine Tempo 30 Zone!
 
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