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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Gehsteig Mindestbreite

Meldungsnummer 590/2022
Erstellt am 21.09.2022 um 21:54 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Burggraben 19
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 5 Kommentare
Erledigt am 28.10.2022
Dauer 36 Tage
BESCHREIBUNG
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Die Mindestbreite des Gehsteig im Bereich des Blumengeschäftes am Burggraben wird bei weitem unterschritten!!!
Schuld daran ist, dass das Blumengeschäft seine Ware 1,1 Meter in den Gehsteig hineinstellt und noch dazu gegenüber einnBaumgitter aufgestellt ist Annen noch dazu Fahrräder angekettet werden - was sagen die zuständigen Gremien der Stadt dazu??
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 21.09.2022 um 23:09 Uhr
Titel: AW: Gehsteig Mindestbreite
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dieses problem wurde schon mehrmals in den bürgermeldungen angesprochen.
leider gab es bisher von den städtischen abteilungen verkehr&recht oder
rad&fußwegkoordination KEINE antwort!
naja, innsbruck halt — lachlaut!
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 01.10.2022 um 00:30 Uhr
Titel: AW: Gehsteig Mindestbreite
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Es kommt keine Antwort………. Wie gehabt!
 
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Kommentar erstellt am: 07.10.2022 um 23:55 Uhr
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Könnte der ZUSTÄNDIGE Magistratsbeamte eine entsprechende Anrwort generieren und seine Arbeit verrichten in dem er handelt und die gesetzlich vorgeschriebene mindest gehsteigbreite durchsetzt?
Die Beschweden zu diesem Thema ziehen sich nun ungelöst über bereits drei Jahre!
Was kann der Bürger in die Wege leiten damit der Mißstand endlich abgestellt wird?
 
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Kommentar erstellt am: 24.10.2022 um 16:08 Uhr
Titel: AW: Gehsteig Mindestbreite
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Kommentar erstellt am: 28.10.2022 um 09:46 Uhr
Titel: AW: Gehsteig Mindestbreite
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Sehr geehrte,

für die Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken wie z.B. durch Waren- und Werbeständer, Gastgärten, etc. ist eine verkehrsrechtliche Bewilligung erforderlich, welche nach den gesetzlichen Vorgaben erteilt oder nicht erteilt wird.
Es wird auch regelmäßig kontrolliert.
Sollten die entsprechenden Bewilligungen nicht vorhanden sein, werden die gesetzlich vorgesehenen weiteren Verfahren eingeleitet und abgewickelt.

Die Mobile Überwachungsgruppe und die Polizei kontrollieren hier regelmäßig.

Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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