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Glurischegg / Pembaurhof Zufahrt

Meldungsnummer 887/2023
Erstellt am 01.11.2023 um 16:35 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Viller Berg
6020 Innsbruck
Status Neu
Kommentare 1 Kommentar
BESCHREIBUNG
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Seit Ewigkeiten ist die Zufahrt Pembaurhof mit diesem Schild versehen (wenn ich mich richtig erinnere, zumindest seit 1980). Der Schranken ist manchmal zu. Manchmal, wie heute, offen, aber immer für Fußgänger passierbar gewesen, da er dies Straße nicht komplett abschloss.
Heute wurde ich vom Besitzer eher unfreundlich daruf hingewisen, dass dieses Schild einem "Betreten Verboten - Schild" gleichkäme. Ich habe mich vor Ort auf kein Diskussionen eingelassen, da dort wo ich hinwollte auch eine Umgehung mit der Linie J möglich war.
Bei der Recherche nachher fiel mir aber folgende UVS Erkenntnis auf, die besagt, dass ein deartige ausschilderung ungeeignet ist.:
https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Uvs&Dokumentnummer=JUR_NI_20021120_SENAT_MD_1308_01_01
"....Durch die Tafel „Privatstraße“, welche lediglich ein Eigentumsverhältnis ausdrückt, wird in keiner Weise ein Benützungsverbot zum Ausdruck gebracht." Möglicherwiese gilt das nur in NÖ, wo dies Entscheidung erfolgte?

Für mich brachte das Schild am Photo lediglich zum Ausdruck, dass man dort nicht fahren darf und dass die Fortbewegung dort auf eigene Gefahr ist.

Bitte um Klärung folgender Fragen:
1) Rechtsstatus der Straße; darf man hier gehen (nicht fahren)
2) Ggf. Belehrung des Besitzers, damit er das, was er will, korrekt ausschildert.

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Kommentar erstellt am: 03.11.2023 um 13:25 Uhr
Titel: AW: Glurischegg / Pembaurhof Zufahrt
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Siehe dazu auch Meldung: 238/2020
 
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