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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Haltelinie?

Meldungsnummer 48/2023
Erstellt am 31.01.2023 um 20:19 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Sillufer
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 03.02.2023
Dauer 2 Tage
BESCHREIBUNG
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Am Sillufer, sowohl bei der Ausfahrt der Rettung Insbeuck, als auch bei der Feuerwehr gibt es Ampeln (ohne Grünlicht) um den Einsatzorganisationen ein sicheres ausrücken zu ermöglichen. Immer wieder fällt mir auf, dass diese Ampeln von Autofahrern ignoriert werden. Im Gegensatz zu den Ausrückampeln in der Hunoldstraße oder Anzengruberstraße fehlt hier eine definierte Haltelinie. Da in diesem Bereich eh gerade ein Zebrastreifen errichtet wird (Beschilderung fehlt noch) könnte man gleich auch die Haltelinien aufsprühen?
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 03.02.2023 um 07:49 Uhr
Titel: AW: Haltelinie?
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Sehr geehrte,

der angesprochene Schutzweg wird nur temporär für die Dauer der baustellenbedingten Gehsteigsperre am Sillufer markiert.
Die gegenständlichen Ampeln sind Bedarfsampeln die nicht dauernd in einem zeitlichen Umlauf geschaltet sind. Haltelinien hier auf gerader Strecke würden laut verkehrstechnischem Amtssachverständigen nur zur Verwirrung beitragen. Bei "Rot" ist ein Halt bei der Ampel ausreichend - ein bestimmter Haltepunkt vor der Ampel ist nicht erforderlich.

Freundliche Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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