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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

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Moserfeldweg völlig überlastet

Meldungsnummer 402/2021
Erstellt am 29.06.2021 um 12:50 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Moserfeldweg
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 14.07.2021
Dauer 15 Tage
BESCHREIBUNG
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Seit der Eröffnung der neuen Schrebergärten im Ostteil des Moserfeldweges (Feld GR Christoph Appler) ist der Moserfeldweg mehr zur Autobahn den zur Erholungszone bekommen. Teilweise rasen die Autos mit einer, für die nicht vorhanden Breite des Weges, hohen Geschwindigkeit vorbei. Speziell die Gärten der ÖBB Landwirtschaft haben einen direkten Ausgang auf diese Straße. Da in diesen Gärten auch viele Familien mit kleinen Kindern sind, stellt dies eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar.

Daher wäre es notwendig:
1. eine Spielstraße dort zu verhängen,
2. eine Einbahnregelung zu veranlassen - Zufahrt über Schusterbergweg, Abfahrt über Exerzierweg - Dörrstraße und
3. eine regelmäßige Kontrolle seitens der städtischen Überwachungsorgane zu veranlassen.

Als Vater ersuche ich sie hier Maßnahmen zu ergreifen, es ist nur mehr eine Frage der Zeit bis es zu einem schweren Unfall kommen wird.
KOMMENTARE
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 05.07.2021 um 11:08 Uhr
Titel: AW: Moserfeldweg völlig überlastet
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Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 14.07.2021 um 14:22 Uhr
Titel: AW: Moserfeldweg völlig überlastet
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Sehr geehrte,

wir haben Ihre Vorschläge mit Vertretern des Amtes für Tiefbau (=Straßenerhalter), des Referates für Verkehrs- und Umweltmanagement und dem Fuß- und Radkoordinator besprochen.
Straßen können zu Wohnstraßen erklärt werden, wenn es die Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, die Entflechtung des Verkehrs oder die Lage, Widmung oder Beschaffenheit eines Gebäudes oder Gebietes erfordert. In einer solchen Wohnstraße ist der Fahrzeugverkehr verboten; ausgenommen davon sind der Fahrradverkehr, das Befahren mit Fahrzeugen des Straßendienstes, der Müllabfuhr, des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Feuerwehr in Ausübung des Dienstes sowie das Befahren zum Zwecke des Zu- und Abfahrens. In Wohnstraßen ist auch das Betreten der Fahrbahn und das Spielen gestattet.
Seitens der oa. Dienstellenvertreter wird die Verordnung einer Wohnstraße abgelehnt. Für den Moserfeldweg besteht bereits ein Fahrverbot für alls Kraftfahrzeuge, zudem sind Grünflächen für Kinder zum Spielen vorhanden. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten mit Grün- bzw. Gartenflächen, wird aus verkehrsrechtlicher Sicht auch keine Notwendigkeit gesehen hier das Spielen auf der Straße zu gestatten.
Mit Verordnung einer Einbahnregelung würden sich aus Sicht des verkehrstechnischen Amtssachverständigen die gefahrenen Geschwindigkeiten erhöhen, auch würde sich das bestehende Verkehrsaufkommen nicht mehr auf die beiden derzeit vorhandenen Zufahrten verteilen.
Gerne veranlassen wir verstärkte Kontrollen im gegenständlichen Bereich.

Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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