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Parken am Gehsteig

Meldungsnummer 58/2022
Erstellt am 14.02.2022 um 12:36 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Neuhauserstraße / Anton-Melzer-Straße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 10.03.2022
Dauer 23 Tage
BESCHREIBUNG
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beim neubau an der ecke neuhauserstraße / anton-melzer-straße konnten sich städtische verkehrsplanung und radkoordination leider nicht dazu durchringen, den ursprünglich geplanten radfahrstreifen gegen die einbahn in der neuhauserstraße umzusetzen

die vorhandenen flächen werden deshalb leider täglich von parkenden kfz genutzt, für die sich niemand zuständig fühlt. tragisch genug dass man den radfahrenden diese wichtige achse nicht zugestehen wollte, ergeben sich jetzt faktisch noch mehr stellplätze als ohnehin schon da waren

ich ersuche sie, diesen wildwuchs zu beenden. sei es mit hilfe der müg oder, was noch besser wäre, durch eine vernünftige verkehrsplanung
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 08.03.2022 um 19:46 Uhr
Titel: AW: Parken am Gehsteig
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Nachdem u.a. auch heute wieder ein Auto direkt auf dem Gehweg geparkt hat (südseitig), nochmals die Frage, dürfen hier wirklich Autos abgestellt werden?
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 10.03.2022 um 11:25 Uhr
Titel: AW: Parken am Gehsteig
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Sehr geehrte,

der Straßenverwalter wird die Straßenstelle als Gehsteig mittels Markierungen kennzeichnen.
Damit ist für Fahrzeuglenker eindeutig ersichtlich, dass sie sich auf einem Gehsteig befinden und nicht parken dürfen.
Natürlich wird auch die MÜG ersucht, hier verstärkt zu kontrollieren.

Freundliche Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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