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Parken auf Schotterbereich Westseite Fischerhäuslweg bei Flughafenzaun

Meldungsnummer 367/2021
Erstellt am 18.06.2021 um 11:36 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Fischerhäuslweg
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 31.01.2023
Dauer 592 Tage
BESCHREIBUNG
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Aufgrund der Tatsache, dass die Anwohner der Häuser Fischerhäuslweg 77 und 77a keine Möglichkeit haben über einen Schutzweg den Fischerhäuslweg zu überqueren (siehe Meldung 564/2017 "Sichere Straßenüberquerung Fischerhäuslweg für Kinder und Senioren nicht möglich") nützen wir gerne die Möglichkeit entlang des Schotterparkplatzes zum M-Preis, zur USI, zur Innpromenade, in die Schule, etc... zu gelangen. Leider müssen wir immer wieder (beinahe täglich) feststellen, dass parkende Autos schräg auf dem Schotter abgestellt werden (auch wenn sonst weit und breit kein anderes Auto parkt!) und dadurch oftmals das Heck bis auf den Fischerhäuslweg hinausragt. Somit wird der Weg zu o.g. Zielen mit unseren Kindern leider auch immer wieder sehr gefährlich, da der Fischerhäuslweg seit Ende der Ausgangsbeschränkungen wieder stark befahren ist. Solang baulich nicht erzwungenermaßen das Parken hier nur parallel zur Straße möglich ist, wäre es sicherlich hilfreich, wenn die Überwachungsorgane Autos, welche beim Parken mit dem Heck auf die Fahrbahn reichen, anhalten würden, dies nicht zu tun. Überhaupt wäre ein Hinweis auf Parallelparken zur Fahrbahn wünschenswert, da ja ohnehin dieser Parkstreifen selten komplett zugeparkt ist (außer es finden Veranstaltungen im Cafe Sailer oder Flughafenfeste statt).

Mit freundlichen Grüßen
Fam. Robl
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 31.01.2023 um 13:20 Uhr
Titel: AW: Parken auf Schotterbereich Westseite Fischerhäuslweg bei Flughafenzaun
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bitte entschuldigen Sie, dass Ihre Meldung untergegangen ist.
Am Fischerhäuslweg werden auf kurzfristige Sicht keine Umbauarbeiten (wie Errichtung eines westseiteigen Gehsteiges) stattfinden.
Auch ist derzeit nicht geplant die westseitige Parkspur zu befestigen bzw. auszubauen.
Wir bitten die Mobile Überwachungsgruppe in diesem Bereich verstärkt die Einhaltung der Parkordnung zu kontrollieren.

Freundliche Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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