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Parken in Roßau

Meldungsnummer 117/2022
Erstellt am 25.03.2022 um 23:17 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Trientlgasse
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 28.03.2022
Dauer 2 Tage
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrte Damen und Herren,

uns gibt es wirklich nicht viele die in der Roßau wohnen, aber es gibt viele die hier arbeiten. Wir haben aber dasselbe Problem, Parkplatz finden ist sehr schwierig bei uns. Viele Studenten aus Deutschland (aber auch andere Länder) lassen Ihre Autos bei uns für mehrere Wochen abstellen und damit wir für uns sehr schwierig eine Parkplatz zu finden.
Damit es nicht nur jammern ist, ich habe letzte Samstag abend es gezählt, auf der Rossaugasse,Trientlgasse und Valiergasse parkten 144 Autos mit deutsche Kennzeichen. Es kann nicht sein, dass so viele Leute bei uns in Roßau wohnen/arbeiten samtsags.
Wäre es vielleicht möglich eine Lösung dafür finden? Habe nur 2 Vorschläge :
- Parkzonen auf Roßau erweitern (wie am Mitterweg nähe Flughafen). Ich habe kein Problem, dass ich jährlich was für parken zahlen soll, dafür gibt es genug Plätze dann.
- Parkzonen nicht erweitern, aber auf bestimmte Straßen Halteverbot zwischen Mitternacht und 6:00 in der Früh einführen. So würde kein Mensch das Auto für mehrere Wochen hier stehen lassen. So spart man die Parkautomaten, und Parksheriffs, nur 5-10 Schilder installieren und fertig.

Danke dass Sie mein Problem aufgenommen haben, ich stehe bei weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Lg

KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 28.03.2022 um 07:44 Uhr
Titel: AW: Parken in Roßau
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Sehr geehrter Bürger,

auf öffentlichem Gut im Straßenraum darf unter Einhaltung der Straßenverkehrsordnung jeder Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug parken. Ebenfalls im Sinne der Straßenverkehrsordnung werden in Innsbruck bisher nur jene Gebiete parkraumbewirtschaftet, in denen durch die Bewirtschaftung eine Erleichterung für die dort ansässige Wohnbevölkerung erreicht wird. In den Gewerbegebieten wohnen keine bzw. nur sehr wenige Menschen, daher gibt es hier keine Parkgebührenpflicht.
In den parkraumbewirtschafteten Gebieten von Innsbruck können Berufspendler keine Anwohnerparkkarte beantragen. Die Ausstellung einer Anwohnerparkkarte erfordert ua das Kriterium der hauptwohnsitzlichen Meldung in der jeweiligen Zone.
Weiters sind Betriebe aufgrund der Bauordnung bzw. der Gewerbeordnung verpflichtet, ausreichend Parkplätze für Mitarbeiter und Kunden auf Privatgrund zu errichten bzw. nachzuweisen. Einen Rechtsanspruch auf freie Pendler- und/oder Kundenparkplätze auf öffentlichem Gut direkt beim Betrieb gibt es natürlich nicht.

Die Verordnung von zeitlich eingeschränkten (nächtlichen) Halte- und Parkverboten ist nicht nur mit der Installierung von Verkehrsschildern verbunden, sondern könnte dies nur aufgrund eines verkehrspolitischen Auftrages und nach Durchführung eines verkehrsrechtlichen Prüfungsverfahrens verordnet werden und würde natürlich der nächtlichen Überwachung bedürfen.

Freundliche Grüße
Ref. Parkraumbewirtschaftung
 
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 29.03.2022 um 22:57 Uhr
Titel: AW: AW: Parken in Roßau
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