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Radfahrüberfahr nicht einsichtig genug

Meldungsnummer 198/2022
Erstellt am 03.05.2022 um 11:15 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Speckbacherstraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 12.05.2022
Dauer 8 Tage
BESCHREIBUNG
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In der Speckbacherstraße ist in beide Richtungen die Radfahrüberfahrt sehr schlecht ersichtlich.

Die Sicht ist durch die beidseits parkenden Autos sehr gering, vor allem, wenn hier höhere PKWs/LKWs stehen. Nachdem Radfahrer ja mit 10km/h sich annähern dürfen, und die Sicht so gering ist, darf man als PKW eigentlich nur mit ebenso 10 km/h sich annähern, damit man rechtzeitig stehen bleiben kann.

Somit plädiere ich dafür, jeweils zumindest einen Parkplatz vor und nach der Radfahrüberfahrt zu entfernen - in beiden Richtungen.
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 12.05.2022 um 07:24 Uhr
Titel: AW: Radfahrüberfahr nicht einsichtig genug
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Sehr geehrte,

an der gegenständlichen Radfahrerüberfahrt / Schutzweg wurden im April beidseitig die entsprechenden Verkehrszeichen neu angebracht.
Darüber hinaus wurden Gehsteigvorziehungen inkl. Poller für die Freihaltung der erforderlichen Sichtweiten gebaut.
Ebenfalls im April wurden auf der Westseite der Speckbacherstraße unmittelbar südlich der gegenständlichen Radfahrerüberfahrt weitere Radbügel zur Sichtfreihaltung angebracht.
In den letzten Jahren hat sich hier kein einziger Verkehrsunfall zwischen Radfahrern und Kfz-Lenkern ereignet.
Aus verkehrssicherheitstechnischer Sicht ist die gegenständliche Radfahrerüberfahrt / Schutzweg ausreichend abgesichert.

Freundliche Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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