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Roter Fahrbahnübergang in Kranebitten Klammstraße

Meldungsnummer 63/2023
Erstellt am 09.02.2023 um 16:16 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Klammstraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 7 Kommentare
Erledigt am 10.02.2023
Dauer 16 Stunden
BESCHREIBUNG
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Ich frage mich warum in Kranebitten in der Klammstraße kein rechtsgültiger, sicherer Zebrastreifen, sondern nur ein roter Fahrbahnübergang gemacht wurde? Ich zitiere:

"Rot markierte Fahrbahnüberquerungen weisen speziell auf Gefahrensituationen
hin, um ein sicheres Überqueren zu ermöglichen.
Achtung: Rechtlich haben diese sogenannten „roten Teppiche“ keine Relevanz gemäß StVO, sie dienen jedoch dazu, auf diese neuralgischen Stellen im Gemeindegebiet besser hinzuweisen."

Diese nicht rechtsgültigen roten Teppiche verleihen dazu, wie selber schon gesehen, die Situation mit einem Zebrastreifen zu verwechseln und einfach ohne zu schauen auf die Fahrbahn zu springen.
Man wiegt sich in einer Sicherheit die leider nicht gegeben ist.

Also meiner Meinung ist diese Situation rechtlich höchst bedenklich!
KOMMENTARE
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Innsbruck
Kommentar erstellt am: 10.02.2023 um 08:53 Uhr
Titel: AW: Roter Fahrbahnübergang in Kranebitten Klammstraße
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Sehr geehrte,

aufgrund der Vorgaben in den RVS Richtlinien ist ein Schutzweg an dieser Stelle nicht umsetzbar.
Der rote Belag soll die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich nochmal erhöhen.
Im Stadtgebiet von Innsbruck finden sich mehrere derart hervorgehobene Straßenstellen. Die Erfahrungen mit diesen Aufmerksamkeitsfeldern sind durchwegs positiv.
Rechtliche Bedenken gegen diese Markierungen bestehen keine.

Freundliche Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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Kommentar erstellt am: 10.02.2023 um 09:54 Uhr
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könnten sie die genaue bestimmung der RVS richtlinien genauer definieren,
warum dort kein zebrastreifen umgesetzt werden kann?
danke für ihre bemühungen!
 
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Kommentar erstellt am: 10.02.2023 um 15:19 Uhr
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Können Sie uns zum Verständnis bitte erklären was diese RVS Richtlinien sind, die eine Umsetzung eines Zebrastreifens verhindern ?! Vielen Dank für Ihre Mühe...
 
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Kommentar erstellt am: 11.02.2023 um 17:55 Uhr
Titel: AW: AW: Roter Fahrbahnübergang in Kranebitten Klammstraße
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also — wenn ich die RVS richtlinien bezüglich einrichtung von zebrastreifen richtig interpretiere — siehe foto,
dann sind in der klammstraße beim betreffenden „übergang“ zuwenig fahrzeuge und zuwenige fußgänger unterwegs.
aber, die zuständige abteilungsleiterin des amtes „recht & verkehr“ wird durch ihre stellungnahme den sachverhalt genau erklären können!
 
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Innsbruck
Kommentar erstellt am: 13.02.2023 um 07:47 Uhr
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Sehr geehrte,

die Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) stellen den Stand der Technik im Straßenwesen dar.
Anhand der gesetzlichen Vorgaben und den Richtlinien wird von verkehrstechnischen Amtssachverständigen die Erforderlichkeit von Verkehrsmaßnahmen geprüft.

Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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Kommentar erstellt am: 13.02.2023 um 09:46 Uhr
Titel: AW: AW: Roter Fahrbahnübergang in Kranebitten Klammstraße
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wie vermutet — genau erklärt, warum!
könnten sie zusätzlich noch die tatsächliche begründung für das NEIN zum zebrastreifen anfügen?
danke!
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 14.02.2023 um 13:22 Uhr
Titel: AW: AW: Roter Fahrbahnübergang in Kranebitten Klammstraße
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Warum ist es eigentlich nicht möglich den Sachverhalt, warum genau an diesem Platz kein Zebrastreifen gemacht werden kann, in klaren verständlichen Worten, der Bevölkerung zu argumentieren. Dies sollte auch für ein Amt möglich sein. Ausfluchtsbeschreibungen kann man sich sparen sie machen auch keinen schlanken Fuß. Hier wird schon wieder einmal die von diversen Stellen vielgepriesene bürgerbeteiligung at absurdum geführt. Wenn man fragt warum hier kein Zebrastreifen ist dann will man eine Antwort warum hier kein Zebrastreifen ist und nicht warum es in Innsbruck schneit.
Und sollte auf dieser Alibi Fläche einmal ein Unfall passieren dann gehören die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen, denn nur ein wirklicher Zebrastreifen bietet auch den gesetzlichen Schutz eines Zebrastreifens!

 
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