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Überflüssiges Verkehrzeichen.

Meldungsnummer 168/2022
Erstellt am 18.04.2022 um 11:13 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Wopfnerstrasse
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 5 Kommentare
Erledigt am 11.05.2022
Dauer 22 Tage
BESCHREIBUNG
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In den letzten Tagen wurde in der Wopfnerstrasse auf einer Straßenseite eine Kurzparkzone gekennzeichnet (siehe Foto). Daher ist das beidseitige Halte- und Parkverbotszeichen überflüssig oder müßte nur auf einer Fahrbahnseite gelten.
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 29.04.2022 um 07:49 Uhr
Titel: AW: Überflüssiges Verkehrzeichen.
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Ich erinnere mich, dass dieses Verkehrszeichen nicht „beidseitig“ bedeutet. Somit finde ich es nicht falsch.
 
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Kommentar erstellt am: 29.04.2022 um 15:29 Uhr
Titel: AW: Überflüssiges Verkehrzeichen.
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Wenn sich aber am unterer Schilderrand ein Doppelpfeil befindet, deutet dieser auf ein beidseitiges Halte und Parkverbot hin. Oder irre ich da, ich denke nicht.
 
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Kommentar erstellt am: 29.04.2022 um 17:18 Uhr
Titel: AW: Überflüssiges Verkehrzeichen.
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Ich meine dass sich ein Halteverbot immer nur auf eine Straßenseite bezieht oder einen Platz. Das hier ist eine „mittlere“ Tafel zwischen Anfang und Ende. Es kann auch mehrere „mittlere“ geben. So habe ich es in Erinnerung. Ist allerdings schon Jahre her. Vielleicht hat sich was geändert? Haben sie recherchiert vor Verfassung der Beanstandung?
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 29.04.2022 um 20:14 Uhr
Titel: AW: Überflüssiges Verkehrzeichen.
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Habe ich nicht, aber es wurden schon Autofahrer abgestraft weil sie dort vor der weißen Kennzeichnung parkten. Mir kann es egal sein, habe kein Auto mehr.
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 11.05.2022 um 10:12 Uhr
Titel: AW: Überflüssiges Verkehrzeichen.
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Sehr geehrte,

das gegenständliche Verkehrszeichen (Halten und Parken verboten) bezieht sich auf die Straßenseite auf der das Verkehrszeichen angebracht ist (Ostseite der Wopfnerstraße). Das gegenständliche Verkehrszeichen zeigt den Verlauf des Halte- und Parkverbotes auf der Ostseite der Wopfnerstraße an. Am nördlichen Beginn der Wopfnerstraße beginnt für die gesamte Ostseite ein Halte- und Parkverbot. Dieses Halte- und Parkverbote endet ca. 210 weiter südöstlich an der Kreuzung Wopfnerstraße / Durigstraße.
Um Verkehrsregelungen welche für lange Strecken gelten besser ersichtlich zu machen, werden dazwischen weitere Verkehrszeichen die den Verlauf (Pfeile) der Regelung anzeigen aufgestellt.
Auf der Westseite der Wopfnerstraße kann innerhalb der Bodenmarkierungen geparkt werden.

Freundliche Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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