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Verkehrssituation Kreuzung Speckweg - Sonnenstraße

Meldungsnummer 402/2024
Erstellt am 09.04.2024 um 13:52 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Speckweg
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 15.04.2024
Dauer 5 Tage
BESCHREIBUNG
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Für Fahrzeuge, die vom Speckweg abwärts kommend dem Straßenverlauf folgend in die Sonnenstraße einfahren, gilt gegenüber Fahrzeugen, die sich am Speckweg aufwärts auf die Kreuzung mit der Sonnenstraße zubewegen, Wartepflicht aufgrund der Rechtsregel.
Auch für Fahrzeuge, die sich am Speckweg aufwärts auf die Kreuzung mit der Sonnenstraße zubewegen, gilt Wartepflicht: Für sie gilt das auf dem Speckweg aufgestellte Verkehrszeichen „Vorrang geben“ und damit (dem Straßenverlauf entsprechend) Nachrang gegenüber den vom oberen Bereich des Speckweges bzw. von der Sonnenstraße kommenden Fahrzeugen.
Um die (im Fall eines Verkehrsunfalles derzeit zu kaum lösbaren Verschuldensfragen führenden) Vorrangverhältnisse klarzustellen, muss auf dem Speckweg vor der Kehre in die Sonnenstraße das Verkehrszeichen „Kreuzung mit Straße ohne Vorrang“ angebracht werden.
KOMMENTARE
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 10.04.2024 um 10:35 Uhr
Titel: AW: Verkehrssituation Kreuzung Speckweg - Sonnenstraße
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Der Fußsteig hier punktiert eingezeichnet der den grauer Stein weg mit dem speckweg verbindet wird immer von Radfahrern befahren - kann das mittels großer Beschilderung bitte eingedämmt werden. Für Fußgänger ist es ein großes Ärgernis wenn man dauernd zur Seite springen muss - der Steig ist teilweise nur 50 Zentimeter breit !!!
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 15.04.2024 um 09:26 Uhr
Titel: AW: Verkehrssituation Kreuzung Speckweg - Sonnenstraße
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Sehr geehrte,

der Rechtsregel unterliegt immer die gesamte Kreuzung.
Werden an einer Kreuzung Vorrangregelungen mittels Verkehrszeichen (Vorrang geben, Halt) getroffen, gilt hier nicht die Rechtsregel.
Damit die Verkehrsteilnehmer die Vorrangregelungen erkennen können, sind die Vorschriftszeichen "Vorrang geben" und "Halt" im Ortsgebiet höchstens 10m vor der Kreuzung anzubringen.
Zusätzlich werden üblicherweise auch entsprechende Ordnungslinien bzw. Haltelinien am Boden markiert.
An der gegenständlichen Kreuzung gilt nicht die Rechtregel.
Wir werden jedoch prüfen, ob allenfalls Verbesserungen betreffend die Verkehrssicherheit vorgenommen werden können.

Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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