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Warum ist das Linksabbiegen in die Layrstr. verboten?

Meldungsnummer 137/2022
Erstellt am 01.04.2022 um 22:54 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Höttinger Au
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 04.04.2022
Dauer 2 Tage
BESCHREIBUNG
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Seit geraumer Zeit ist ohne erkennbaren Grund (Baustelle) das Linksabbiegen von der Höttinger Au in die Layrstraße verboten. Ich erlaube mir, mich nach dem Grund für diese Maßnahme zu erkundigen.
Daa dortige Linksabbiegen war vor dem Verbot so gut wie immer problemlos möglich, auch Rückstaus in die Höttinger Au westwärts die absolute Ausnahme.
Insofern fällt mir nur noch ein möglicher Grund ein, nämlich das Verhindern von Durchzugsverkehr zur Autobahn / zum Mitterweg durch die Fischnalerstraße.
Ein solches Problem mit Durchzugsverkehr ist mir jedoch nie aufgefallen, zumal es sich dabei um kein verdichtetes Wohngebiet mit engem Straßenraum handelt.
Davon abgesehen bedeutet das Abbiegeverbot einen erheblichen Umweg für von der Stadt/Unibrücke kommende Anrainer/innen im gesamten Bereich westlicher Fürstenweg, Fischnalerstr., Ampfererstr., Unterbergerstr.
Danke im Voraus für eine Info zum Grund für diese Maßnahme.
MfG
KOMMENTARE
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 01.04.2022 um 23:08 Uhr
Titel: AW: Warum ist das Linksabbiegen in die Layrstr. verboten?
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Das ist wegen der dort umgeleiteten Linienbusse, die brauchen beim Abbiegen aus der Layrstraße den Platz der Abbiegespur ..
 
Innsbruck
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Kommentar erstellt am: 04.04.2022 um 09:49 Uhr
Titel: AW: Warum ist das Linksabbiegen in die Layrstr. verboten?
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Sehr geehrte,

aufgrund der Baustelle am Fürstenweg müssen die Linien der IVB umgeleitet werden. Um nunmehr an der Kreuzung Höttinger Au x Layrstraße den Begegnungsfall Bus – Bus (Schleppkurve) zu ermöglichen unter anderem der Linksabbieger von der Höttinger Au in die Layrstraße gesperrt sowie das Linksabbiegen mit Ausnahme für den ÖV für jeglichen Fahrzeugverkehr unterbunden werden.

Freundliche Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht

 
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