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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Zebrastreifen

Meldungsnummer 128/2021
Erstellt am 28.02.2021 um 20:02 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Igler Straße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 02.03.2021
Dauer 1 Tag
BESCHREIBUNG
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An dieser Stelle ist ein Zebrastreifen nötig, da sich kein Kfz Lenker bemüßigt sich an irgendetwas zu halten, zb StVO §29a , wird schlicht ignoriert.
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 02.03.2021 um 16:04 Uhr
Titel: AW: Zebrastreifen
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Sehr geehrte,

nach Rücksprache mit dem verkehrstechnischen Sachverständigen wird zur gegenständlichen Situation wie folgt mitgeteilt:
Die für die Verordnung eines Schutzweges erforderliche Mindestfrequenz an Fußgängerquerungen wird an dieser Stelle bei weitem nicht erreicht. Darüber hinaus sind die Sichtverhältnisse für eine Querung im gegenständlichen Bereich gegeben.
Abschließend wird noch festgehalten, dass sich im gegenständlichen Bereich in den letzten 5 Jahren kein einziger Verkehrsunfall ereignet hat.
Daher wird die Verordung eines Schutzweges aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht für erfoderlich erachtet.

Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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