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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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richardsweg — tempo 30 beschilderung

Meldungsnummer 129/2024
Erstellt am 06.02.2024 um 14:19 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Richardsweg
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 07.02.2024
Dauer 18 Stunden
BESCHREIBUNG
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2. versuch.
die meldung 50/2024 vom 18.1.2024 wurde nicht beantwortet.
vielleicht geht’s dieses mal!
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 07.02.2024 um 09:16 Uhr
Titel: AW: richardsweg — tempo 30 beschilderung
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Sehr geehrte,

es besteht keine Verpflichtung nach dem Ende der Tempo 30 Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 50 zu fahren. Im Anschluss an die gegenständliche Geschwindigkeitsbeschränkung ist auf der Anton-Rauch-Straße (Landesstraße) Tempo 40 verordnet.
Gerne prüfen wir, ob die Beschilderung richtig ist. Eine allfällige Ausweitung der Geschwindigkeitsbeschränkung bis zur Anton-Rauch-Straße erfolgt durch Verordnung des Gemeinderates.

Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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