Liebe Innsbruckerinnen und Innsbrucker,
das Coronavirus hält uns derzeit alle in seinem Bann. Auch der Stadtmagistrat muss sich mit den Auswirkungen befassen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass es derzeit bei der Erledigung Ihrer Anliegen an die Stadtverwaltung zu Verzögerungen kommen kann.
Verzichten Sie, wenn möglich, auf Behördengänge. Kontaktieren Sie uns telefonisch +43 5360 0 oder per E-Mail kontakt@innsbruck.gv.at. Weitere Kontaktdaten zu den Dienststellen finden Sie unter www.innsbruck.gv.at.
Informationen rund um das Coronavirus finden Sie auf unseren Kanälen in den sozialen Netzwerken der Stadt Innsbruck sowie auf www.ibkinfo.at.
Ihre Stadtverwaltung Innsbruck
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Weg Franz-Kotter-Straße - Sprengerkreuz
Meldungsnummer | 109/2021 |
Erstellt am | 13.02.2021 um 16:10 Uhr |
Kategorie |
Wald- und Forstwege
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Standort |
Spazierweg Franz-Kotter-Straße bis Sprengerkreuz 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 15.02.2021 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Sehr geehrte Damen und Herren!
Einer Landkarte folgend (keine Wegweiser oder Markierungen) bin ich einen eingezeichneten Weg vom Ende der Franz-Kotter-Straße über das Sprengerkreuz zur Höhenstraße gegangen. Auf Höhe des Hauses Franz-Kotter-Weg 12 verbietet mir ein Schild "Privatweg Unbefugten ist das Betreten/Befahren NICHT gestattet!" das Weitergehen.
Meine Frage: War mein Begehen des Weges widerrechtlich oder das Anbringen des Schildes?
Sollten Wanderer befugt sein, dann gibt es meiner Meinung nach keine Unbefugten.
Mit freundlichen Grüßen
Einer Landkarte folgend (keine Wegweiser oder Markierungen) bin ich einen eingezeichneten Weg vom Ende der Franz-Kotter-Straße über das Sprengerkreuz zur Höhenstraße gegangen. Auf Höhe des Hauses Franz-Kotter-Weg 12 verbietet mir ein Schild "Privatweg Unbefugten ist das Betreten/Befahren NICHT gestattet!" das Weitergehen.
Meine Frage: War mein Begehen des Weges widerrechtlich oder das Anbringen des Schildes?
Sollten Wanderer befugt sein, dann gibt es meiner Meinung nach keine Unbefugten.
Mit freundlichen Grüßen
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wir haben Ihre Anfrage erhalten und geprüft. Der offizielle Wanderweg "Sprengerkreuz" läuft weiter westlich. Im Bereich der Farnz-Kotter-Weges ist uns kein Wanderweg bekannt. Dadurch ist in geregeltes Betretungsrecht aufgrund "alter Übung" aus unserer Sicht nicht gegeben und die angebrachte Tafel rechtens.
FG
Albuin Neuner