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Gefährliche Ein / Ausfahrt

Meldungsnummer 89/2023
Erstellt am 26.06.2023 um 00:20 Uhr
Kategorie Öffentliche Verkehrsflächen (Straßen, Gehwege, Radwege ...)
Standort 76684 Östringen/Tiefenbach
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 24.08.2023
Dauer 59 Tage
BESCHREIBUNG
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In letzter Zeit, wird die Ein- bzw. Ausfahrt von der Östlichen Hauptstrasse zur L552,
ein landwirtschaftliche Weg, der zum Häckselplatz nach Eichelberg führt, als Wendeplatz nach verpasster Einfahrt zum Kreuzberghof genutzt.
In dem Bereich der Einmündung, ist beidseitig 100 km/h erlaubt. Es ist eine Frage der Zeit, bis es dort zu Unfällen kommen wird.
KOMMENTARE
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 09.07.2023 um 14:47 Uhr
Titel: AW: Gefährliche Ein / Ausfahrt
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Östringen
Östringen
Kommentar erstellt am: 24.08.2023 um 15:41 Uhr
Titel: AW: Gefährliche Ein / Ausfahrt
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Regelungen zum Wendemanöver beim Autofahren im Straßenverkehr enthält § 9 Absatz 5 der Straßenverkehrsodnung. Der Paragraph besagt, dass sich derjenige, der ein Fahrzeug führt, unter anderem beim Wenden so verhalten muss, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist

Es wurden mehrere Kontrollen durchgeführt und es konnten keine Verstöße oder Gefährdungen festgestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt
der Stadt Östringen
 
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