Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
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Gefährliche Ein / Ausfahrt
Meldungsnummer | 89/2023 |
Erstellt am | 26.06.2023 um 00:20 Uhr |
Kategorie | Öffentliche Verkehrsflächen (Straßen, Gehwege, Radwege ...) |
Standort | 76684 Östringen/Tiefenbach |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 24.08.2023 |
Dauer | 59 Tage |
BESCHREIBUNG
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In letzter Zeit, wird die Ein- bzw. Ausfahrt von der Östlichen Hauptstrasse zur L552,
ein landwirtschaftliche Weg, der zum Häckselplatz nach Eichelberg führt, als Wendeplatz nach verpasster Einfahrt zum Kreuzberghof genutzt.
In dem Bereich der Einmündung, ist beidseitig 100 km/h erlaubt. Es ist eine Frage der Zeit, bis es dort zu Unfällen kommen wird.
ein landwirtschaftliche Weg, der zum Häckselplatz nach Eichelberg führt, als Wendeplatz nach verpasster Einfahrt zum Kreuzberghof genutzt.
In dem Bereich der Einmündung, ist beidseitig 100 km/h erlaubt. Es ist eine Frage der Zeit, bis es dort zu Unfällen kommen wird.
KOMMENTARE
vielen Dank für Ihre Meldung.
Regelungen zum Wendemanöver beim Autofahren im Straßenverkehr enthält § 9 Absatz 5 der Straßenverkehrsodnung. Der Paragraph besagt, dass sich derjenige, der ein Fahrzeug führt, unter anderem beim Wenden so verhalten muss, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist
Es wurden mehrere Kontrollen durchgeführt und es konnten keine Verstöße oder Gefährdungen festgestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt
der Stadt Östringen
Regelungen zum Wendemanöver beim Autofahren im Straßenverkehr enthält § 9 Absatz 5 der Straßenverkehrsodnung. Der Paragraph besagt, dass sich derjenige, der ein Fahrzeug führt, unter anderem beim Wenden so verhalten muss, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist
Es wurden mehrere Kontrollen durchgeführt und es konnten keine Verstöße oder Gefährdungen festgestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt
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